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Förderungsansuchen

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1. Sanierungsscheck anfordern

Energieausweis und Kostenvoranschläge von befugten Unternehmen sind Voraussetzung für die Beantragung der Sanierungsförderung.

  • Energieausweis erstellen bzw. Sanierungsmaßnahmen durch Energieberater berechnen lassen.
    Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie gleich einen Termin bei der Sanierungshotline: 070/90555* oder direkt auf iconwww.wuestenrot.at/saniermeinhaus
  • Der Energieausweis von Sanier mein Haus kostet für ein Standardhaus (120 m² Wohnfläche) 450 Euro (inkl. USt.).
    Die Kosten der Energieausweiserstellung sind auch förderungsfähig.

  • Kostenvoranschläge für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen einholen
    Auf Wunsch nehmen Ihnen die Profis des Sanier mein Haus-Services auch die Erstellung von Kostenschätzungen bzw. Kostenvoranschlägen sowie die Planung, Koordination und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ab.

 

  • Einreichen der Unterlagen für die Sanierungsförderung ab 20.2.2012
    a.) Ausgefülltes Antragsformular (Original) inkl. den erforderlichen Beilagen
    b.) Energieausweis ausgestellt und unterfertigt von befugter Person. Erstellung vor Sanierungsbeginn! (Kopie) (Ausnahme Sanierung denkmalgeschützter Gebäude)
    c.) Kostenvoranschläge zur Durchführung der thermischen Sanierung (Kopie)
    d.) Ausweis (Kopie)
    e.) Empfehlung: Legen Sie auch den Grundbuchsauszug des Förderungsobjekts bei (Kopie).

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antragsformular nur bei einer gebündelten Einreichung aller benötigten Unterlagen bearbeitet werden kann.

Geben Sie die Unterlagen einfach direkt bei Ihrem Wüstenrot-Berater oder in einer Wüstenrot Filiale ab. Oder schicken Sie sie direkt an

Bausparkasse Wüstenrot AG
Kennwort: Sanierungsscheck
Alpenstraße 70, Postfach 155
5033 Salzburg

Hotline bei Fragen zur Förderungsabwicklung 057070 126 (Mo-Fr 8:00 - 16:00 Uhr, ausgenommen Feiertage). Gerne E-Mail: iconsanierungsscheck@wuestenrot.at

 

2. Der Sanierungsscheck kommt per Post

Nach positiver Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) erhalten Sie ein Informationsschreiben von Wüstenrot, das die voraussichtliche Höhe der Förderung beinhaltet.

 

3. Auszahlung des Förderungsbetrags

Die Auszahlung erfolgt, wenn Sie die Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Förderungszusage durchgeführt und bezahlt haben. Sie müssen dazu das Endabrechnungsformular inkl. der Rechnungen von befugten Unternehmen über die Anschaffungs- und Errichtungskosten (Rechnungsdatum zwischen Antragstellung und 31.12.2013) gebündelt bis spätestens 31.3.2014 an die KPC übermitteln und eine Bestätigung Ihres Energieberaters beifügen, dass die Maßnahmen gemäß Energieausweis durchgeführt wurden. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KPC wird der Förderungsbetrag festgelegt und direkt auf Ihr Konto angewiesen.

 

Förderbare Maßnahmen und Förderungsvoraussetzungen

Alle wichtigen Informationen rund um den staatlichen Sanierungsscheck und die Voraussetzungen für die Gewährung hier für Sie im Überblick. Mehr...

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* Mo-Fr von 8.00-19.00 Uhr, Angabe persönlicher Daten bei Nutzung erforderlich. Leistung wird erbracht von Sanier-mein-Haus GmbH und Energy Globe.

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