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Förderbare Maßnahmen und Förderungsvoraussetzungen

Umfassende Sanierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
Förderbare Maßnahmen im Zuge einer thermischen Sanierung*
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Für Teilsanierungen kann man sich bis zu 3.000 Euro vom Staat zurückholen, wenn der Heizwärmebedarf um mind. 30 % gesenkt wird und bis zu 2.000 Euro bei einer Reduktion um 20 %.

Bei mehrgeschoßigen Wohnbauten bekommt man bis zu 1.000 Euro bei einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 10 %.

 
Zusätzliche Förderung bei Umstellung des Wärmeerzeugungssystems bis 1.500 Euro.
Förderbare Maßnahmen bei Umstellung des Wärmeerzeugungssystems*:
Einbindung thermischer Solaranlagen in bestehende Heizsysteme
Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte
Einbau von Wärmepumpen

Pro natürlicher Person und pro Wohnobjekt kann nur ein Antrag gestellt werden; daher ist eine gebündelte Antragstellung mit allen geplanten Maßnahmen empfehlenswert. Die Kosten der Energieausweiserstellung sind auch förderungsfähig.

 

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung finden Sie im Informationsblatt zum Sanierungsscheck!

 

* Die vorliegende Darstellung listet nicht alle Voraussetzungen auf. Die genauen Bedingungen für eine Förderungsgewährung finden Sie im Informationsblatt zum Sanierungsscheck .

 

* Mo–Fr 8.00–19.00 Uhr, Angabe persönlicher Daten bei Nutzung erforderlich. Leistung erbracht von Sanier-mein-Haus GmbH und Energy Globe.

Förderungsansuchen

Von der Antragseinreichung bis zur Auszahlung. Was Sie bei der Abwicklung beachten müssen. Mehr...

   
   

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