| Umfassende Sanierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. |
| Förderbare Maßnahmen im Zuge einer thermischen Sanierung* |
| Dämmung der Außenwände |
| Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches |
| Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens |
| Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren |
Für Teilsanierungen kann man sich bis zu 3.000 Euro vom Staat zurückholen, wenn der Heizwärmebedarf um mind. 30 % gesenkt wird und bis zu 2.000 Euro bei einer Reduktion um 20 %.
Bei mehrgeschoßigen Wohnbauten bekommt man bis zu 1.000 Euro bei einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 10 %.
| Zusätzliche Förderung bei Umstellung des Wärmeerzeugungssystems bis 1.500 Euro. |
| Förderbare Maßnahmen bei Umstellung des Wärmeerzeugungssystems*: |
| Einbindung thermischer Solaranlagen in bestehende Heizsysteme |
| Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte |
| Einbau von Wärmepumpen |
Pro natürlicher Person und pro Wohnobjekt kann nur ein Antrag gestellt werden; daher ist eine gebündelte Antragstellung mit allen geplanten Maßnahmen empfehlenswert. Die Kosten der Energieausweiserstellung sind auch förderungsfähig.
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung finden Sie im Informationsblatt zum Sanierungsscheck!
* Die vorliegende Darstellung listet nicht alle Voraussetzungen auf. Die genauen Bedingungen für eine Förderungsgewährung finden Sie im Informationsblatt zum Sanierungsscheck .
* Mo–Fr 8.00–19.00 Uhr, Angabe persönlicher Daten bei Nutzung erforderlich. Leistung erbracht von Sanier-mein-Haus GmbH und Energy Globe.
Von der Antragseinreichung bis zur Auszahlung. Was Sie bei der Abwicklung beachten müssen. Mehr...