Bauspardarlehen, die eine Summe von 30.000 Euro überschreiten, sind grundbücherlich sicherzustellen. Dabei wird das Bauspardarlehen auf einer Liegenschaft in Österreich im Grundbuch eingetragen und bei Tilgung (z.B. nach 25 Jahren) wieder gelöscht.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch, das von jedermann am Bezirksgericht eingesehen werden kann.
Das Grundbuch ist in 3 Bücher unterteilt:
Buch A: Hier ist alles aus der Liegenschaft (Größe, Lage, Katastralgemeinde) zu entnehmen.
Buch B: Hier ist alles zum Eigentümer zu ersehen, wie z.B. ob dem Kunden die Liegenschaft zur Gänze oder zur Hälfte gehört. Bei Eigentumswohnungen sieht man z.B., welche Top-Nummer ihm gehört.
Buch C: Hier werden die Belastungen u. Verpflichtungen für den Eigentümer, wie z.B. Darlehen oder Bauspardarlehen, aber auch Geh- und Fahrtrechte (z.B. für einen Nachbarn) oder Wohnrechte (für eine andere Person) auf der Liegenschaft eingetragen.