- Fahrzeug-Rechtsschutz für das mit dem behördlichen Kennzeichen genannte Fahrzeug (Wechselkennzeichen beitragsfrei)
- Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem KFZ-Versicherungsvertrag
- Lenker-Rechtsschutz
- Ausfallsversicherung für Ansprüche aus Körperschäden bis 40.000 Euro
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