Die Pensionsberechnung ist vereinfacht. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können.
Unberücksichtigt bleiben bei der Berechnung z. B. Kindererziehungszeiten, Ausgleichszulagen und die sog. "Hacklerregelungen".
Grundlage ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) - das gilt für rund 90 % aller Versicherten (Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete). Die Alterspension ist zum zukünftigen Pensionsantritt berechnet. Die Berufsunfähigkeitspension ist 60 % der aktuellen Bemessungsgrundlage. Die Witwenpension wird mit dem Maximalwert von 60 % des aktuellen Pensionsanspruches des fiktiv Verstorbenen angegeben.
Die Berechnung erhebt keinerlei Ansprüche auf Vollständigkeit und erfolgt nach der derzeit gültigen Gesetzeslage.