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Nutzungsbedingungen der Wüstenrot eServices

1. Zweck

Wüstenrot eServices ermöglichen neben der Vereinbarung einer E-Mail-Adresse als Zustelladresse des Kunden, auch für rechtlich erhebliche Erklärungen, durch Wüstenrot

• die Durchführung von durch die Bausparkasse Wüstenrot AG betriebenen einfachen Bankdienstleistungen, insbesondere von Informationsabfragen und Vertragsdatenänderungen zu den von der Teilnahme umfassten Vertragsbeziehungen sowie
• zu den mit der Wüstenrot Versicherungs-AG abgeschlossenen Versicherungsverträgen Informationsabfragen und - nur soweit angeboten - Vertragsdatenänderungen.

Die Internetseiten zur Nutzung der Wüstenrot eServices werden im Formular Antrag auf Teilnahme an Wüstenrot eServices bekannt gegeben. Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Wüstenrot eServices. Weiters gelten die zur jeweiligen Vertragsbeziehung vereinbarten Bedingungen der Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die konkret verfügbaren Wüstenrot eServices-Dienstleistungen werden im Rahmen des Wüstenrot eServices-Systems selbsterklärend dargestellt.

Die Bausparkasse Wüstenrot AG und die Wüstenrot Versicherungs-AG werden nachfolgend gemeinsam auch „Wüstenrot“ genannt.

2. Voraussetzungen

Für die Teilnahme an Wüstenrot eServices ist eine bestehende bzw. zu begründende Vertragsbeziehung über Versicherungs- und/oder Finanzdienstleistungen zu Wüstenrot erforderlich. Weiters bedarf es eines schriftlichen Antrages auf Teilnahme an Wüstenrot eServices an Wüstenrot.

Die Wüstenrot eServices werden von der Wüstenrot Technology als Dienstleister im Sinne des § 10 Datenschutzgesetz im Auftrag der Bausparkasse Wüstenrot AG und der Wüstenrot Versicherungs-AG zur Verfügung gestellt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Wüstenrot eServices; eine einseitige Vertragsauflösung durch die Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder die Wüstenrot Versicherungs-AG mit Wirksamkeit auch für das jeweils andere Unternehmen ist jederzeit möglich.

Der Teilnehmer an Wüstenrot eServices wird nachstehend als „Berechtigter“ bezeichnet.

Der Internet-Anschluss, über den auf Wüstenrot eServices zugegriffen wird, muss den technischen Spezifikationen entsprechen, die Wüstenrot dem Berechtigten bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gibt.

3. Nutzungszeiten

Wüstenrot eServices können an allen Tagen zwischen 0:00 und 24:00 Uhr genutzt werden.

Zum Zweck der Wartung der für Wüstenrot eServices erforderlichen technischen Einrichtungen von Wüstenrot können vorübergehende Einschränkungen der Nutzungszeiten erforderlich sein. Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und 24:00 Uhr erfolgen müssen, wird Wüstenrot darauf nach Möglichkeit vorweg durch E-Mail oder entsprechenden Hinweis auf der Wüstenrot eServices-Internetseite hinweisen. Wüstenrot behält sich das Recht vor, die Nutzungszeiten vor allem aufgrund von technischen Erfordernissen auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

4. Identifikationsmerkmale

Jeder Berechtigte erhält von Wüstenrot folgende Identifikationsmerkmale:

• eine persönliche Verfügernummer
• ein persönliches Passwort
• jeweils die zu verwendenden Transaktionsnummern (nachstehend "TAN")
• ein vom Berechtigten im Antragsformular auf Teilnahme an Wüstenrot eServices selbst erstelltes Kundenkennwort

Das Passwort kann vom Berechtigten über Wüstenrot eServices jederzeit geändert werden. Neue TANs werden dem Berechtigten von Wüstenrot zeitgerecht auf dem in der Teilnahmevereinbarung festgelegten Weg (Mobiltelefon) übermittelt. Für den Zugriff auf Wüstenrot eServices sind die persönliche Verfügernummer und das Passwort einzugeben. Bei Erteilung von Aufträgen im Rahmen von Wüstenrot eServices ist zusätzlich eine TAN einzugeben.

In welchem Umfang anstelle der angeführten Identifikationsmerkmale auch eine von Wüstenrot akzeptierte elektronische Signatur verwendet werden kann und welche elektronischen Signaturen von Wüstenrot akzeptiert werden, wird auf der Wüstenrot eServices-Internetseite bekannt gegeben. Soweit in diesen Bedingungen auf Identifikationsmerkmale Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung – soweit nicht anders festgelegt – auch für die zur Signaturerstellung erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere eine Signaturkarte oder einen anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträger und einen Signatur-PIN).

5. Transaktionsablauf Wüstenrot eServices

Informationsabfragen: Nach vollständiger und richtiger Eingabe der persönlichen Verfügernummer und des persönlichen Passworts ist der Berechtigte befugt, Informationsabfragen zu seinen Vertragsbeziehungen mit Wüstenrot zu tätigen.

Vertragsdatenänderungen: Mit vollständiger und richtiger Eingabe des über Mobiltelefon zur Verfügung gestellten TAN-Codes werden vom/von den Berechtigten eingegebene Vertragsdatenänderungen zu seinen/ihren Vertragsbeziehungen im Wege der Wüstenrot eServices nach positiver Prüfung durch Wüstenrot durchgeführt. Wüstenrot behält sich vor, Vertragsdatenänderungen nicht durchzuführen und den Berechtigten hierüber zu informieren. Aus der Entgegennahme des Änderungsauftrags durch Wüstenrot ergibt sich also noch kein Anspruch auf dessen Durchführung. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer von Wüstenrot akzeptierten elektronischen Signatur erteilt werden, erfolgt nach Einlangen des Auftrags in der Datenverarbeitung von Wüstenrot und vor der weiteren Bearbeitung die Prüfung der Gültigkeit des zugehörigen Zertifikats. Alle Eingaben in der Auswahlmaske erfolgen (ohne Verantwortung von Wüstenrot) durch den Berechtigten. Bei Eingabe unzutreffender Identifikationsmerkmale erfolgt keine weitere Verarbeitung durch Wüstenrot. Das Kundenkennwort dient bei telefonischen Kundenanfragen als Identifikationsmerkmal. Das Kundenkennwort ist auch einzugeben, bevor ein vergessenes Passwort durch ein neues Passwort ersetzt werden kann.

6. Sorgfaltspflichten und Haftung der Berechtigten

Jeden Berechtigten treffen nachstehende Sorgfaltspflichten:

• Die Identifikationsmerkmale müssen geheim gehalten und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch abgespeichert werden
• Das Passwort ist aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Monate) zu ändern
• Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Identifikationsmerkmalen haben könnte, hat der Berechtigte unverzüglich die in Punkt 7. vorgesehenen Schritte zu setzen;
• Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen
• Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn eine sichere Verbindung (derzeit "https://") zu Wüstenrot eServices besteht
• Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten
• Die EDV-Einrichtungen, über die die Wüstenrot eServices in Anspruch genommen werden, müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es dürfen von ihnen keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) der Wüstenrot oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse ("Viren" u. Ä.) ausgehen. Software jeder Art darf nur von allgemein vertrauenswürdigen Anbietern bezogen werden
• Der Berechtigte ist dafür verantwortlich, diese Sorgfaltspflichten zu kennen und zu erfüllen. Hat ein Berechtigter durch rechtswidriges schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung der Sorgfaltspflichten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Berechtigte bzw. die Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder die Wüstenrot Versicherungs-AG den Schaden jeweils zu tragen haben. Unterlässt ein Berechtigter entgegen der aus dem Punkt 7. resultierenden Verpflichtung die Sperre seiner Identifikationsmerkmale oder die Änderung des Passwortes, haftet der Berechtigte für die daraus entstandenen Schäden, soferne nicht die Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder die Wüstenrot Versicherungs-AG durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten deren Eintritt verursachte.

7. Sperre der Zugriffsberechtigung

Bei Verlust der von Wüstenrot ausgegebenen bzw. vom Berechtigten erstellten Identifikationsmerkmale oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person davon Kenntnis erlangt hat, ist der Berechtigte verpflichtet, Wüstenrot davon sofort telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung zu verständigen. Sollte eine sofortige Verständigung von Wüstenrot nicht möglich sein, hat der Berechtigte zunächst das Passwort zu ändern. Auch in diesem Fall hat der Berechtigte zum frühest möglichen Zeitpunkt Wüstenrot zu verständigen. Wüstenrot wird daraufhin unverzüglich die Sperre der Identifikationsmerkmale veranlassen.

Bei Verlust der zur Erstellung einer elektronischen Signatur erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis dieser Identifikationsmerkmale (insbesondere eines Signatur-PINs) erlangt hat, ist beim zuständigen Zertifizierungsdiensteanbieter sofort die Sperre oder der Widerruf des betreffenden Zertifikats zu veranlassen. Sollte aus welchen Gründen immer die Sperre/der Widerruf des Zertifikats beim Zertifizierungsdiensteanbieter nicht möglich sein, ist Wüstenrot sofort zwecks Sperre der Zugriffsberechtigung des betroffenen Berechtigten zu verständigen.

Der Berechtigte kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Aufforderung an Wüstenrot seinen Zugriff auf Wüstenrot eServices sperren lassen. Nach dreimaligen Zugriffsversuchen mit falschen Identifikationsmerkmalen wird der Zugriff automatisch gesperrt. Wüstenrot wird den Zugriff eines Berechtigten auf Wüstenrot eServices sperren, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass die dem Berechtigten zugeordneten Identifikationsmerkmale von einem Nichtberechtigten verwendet werden könnten, oder dass der Berechtigte den Zugriff missbräuchlich verwendet. Eine Sperre durch Wüstenrot ist auch dann zulässig, wenn diese zur Abwehr von Schäden oder zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen für erforderlich gehalten werden darf. Die Aufhebung einer Sperre ist nur durch die Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder die Wüstenrot Versicherungs-AG und nur über schriftlichen Antrag des Berechtigten möglich.
 

8. Haftung der Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder der Wüstenrot Versicherungs-AG

Sollte Wüstenrot für Schäden haften, die durch einen Fehler in den Einrichtungen der Wüstenrot zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von Wüstenrot zu vertretendes Verschulden vorläge, so wird die Haftung von Wüstenrot pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Vertragsnehmer auf EUR 5.000,- und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 100.000,- begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Für entgangenen Gewinn haftet Wüstenrot nur, sofern sie den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Wüstenrot trifft jedenfalls auch keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automatisationsunterstützten Datenverarbeitung von Wüstenrot beruht.

Im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der Wüstenrot eServices wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Abweichens der angezeigten Daten von den Geschäftsbüchern der Bausparkasse Wüstenrot AG und/oder der Wüstenrot Versicherungs-AG die in den Geschäftsbüchern aufscheinenden Daten maßgeblich sind.

9. Mitteilungen von Wüstenrot

9.1.Alle Mitteilungen von Wüstenrot an den Berechtigten können auch mittels E-Mail an die letzte vom Berechtigten bekannt gegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Im Rahmen von Wüstenrot eServices können die jeweilige Vertragsbeziehung betreffende Informationen (insbesondere Kontoauszüge) und rechtlich erhebliche Erklärungen sowie andere (Bank-)Nachrichten, die Wüstenrot eServices betreffen oder allgemeine Informationen zu Wüstenrot-Produkten beinhalten, elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

9.2.Der Berechtigte hat mit der Bausparkasse Wüstenrot AG (gilt derzeit nicht für die Wüstenrot Versicherungs-AG) vereinbart, dass Informationen zum Konto ausschließlich über Wüstenrot eServices abgefragt werden, sodass den Berechtigten die Verpflichtung der Abrufung der Kontoinformation über Wüstenrot eServices trifft. Ungeachtet der Abrufbarkeit der Wüstenrot eServices können Kontoauszüge oder zugehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt werden.

Wissens- oder Willenserklärungen seitens Wüstenrot in Form von E-Mails an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als dem Berechtigten zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem er sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann bzw. abrufen hätte können. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist Wüstenrot ehestmöglich bekannt zu geben.

10. Änderung der Nutzungsbedingungen oder Leistungsumfangsänderungen

Änderungen im Leistungsumfang von Wüstenrot eServices (einschließlich der technischen Zugriffsmöglichkeiten der Berechtigten) durch Wüstenrot sind auch ohne Zustimmung des Berechtigten möglich. Diese Änderungen werden nach Verständigung des Berechtigten über die Änderung wirksam. Die Verständigung über die Änderung kann auch durch entsprechenden Hinweis auf den Wüstenrot eServices-Internetseiten erfolgen.

Sponsoring

Wüstenrot stellt den Menschen mit all seinen Fähigkeiten, Eigenheiten, Neigungen und Handicaps in das Zentrum seiner Bemühungen.

Pressefotos

Hier finden Sie Fotomaterial zu unserem Unternehmen und den Vorständen in Druckauflösung.

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