Steuerthemen der Wüstenrot Gruppe

FATCA der Wüstenrot Gruppe

Das U.S.-amerikanische Steuergesetz Foreign Account Tax Compliance Act“ (kurz FATCA) verpflichtet nicht-US-Finanzinstitute (FFI) ihre US-Kunden an die amerikanische Steuerbehörde IRS zu melden und ist am 01.07.2014 in Kraft getreten. Durch FATCA soll die Steuerehrlichkeit von US-Steuerpflichtigen mit Konten im US-Ausland erhöht werden.

Im April 2014 schloss die Republik Österreich einen zwischenstaatlichen Vertrag (IGA) mit den USA ab. Die Wüstenrot Gruppe hat sich als „expanded affiliated Group“ beim IRS mit dem Status „Reporting Financial Institution under a Model 2 IGA“ registriert.

Die Unternehmen der Wüstenrot Gruppe haben nachfolgende Global Intermediary Identification Number (GIIN) erhalten:

 GIINW-8BEN-E
Wüstenrot Bank AGRETAUC.00019.ME.040WBAG W-8BEN-E
Wüstenrot Versicherungs-AktiengesellschaftRETAUC.00000.LE.040WVAG W-8BEN-E
Wüstenrot
Wohnungswirtschaft reg.gen.m.b.H.
RETAUC.00002.ME.040WWW W-8BEN-E

Durch das IGA erhalten österreichische Bausparkassen, im Sinne des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung und den Betrieb von Bausparkassen den Status „certified deemed-compliant“ und müssen sich nicht beim IRS registrieren.

BWAG W-8BEN-E
application/pdf
807 KB
W-8BEN-E als Download
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307 KB

In der Wüstenrot Gruppe sind die FATCA-Verpflichtungen vollständig erfüllt.

Sie haben Fragen?

Sie können sich gerne bei Fragen an unseren FATCA Responsible Officer Dr. Karin Schiller wenden. Scheiben Sie gerne eine E-Mail an karin.schiller@wuestenrot.at