Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs und muss daher vor der Anmeldung bzw. Zulassung abgeschlossen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Teilkasko-Versicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, z.B. durch Diebstahl oder Naturereignisse. Die Vollkasko-Versicherung bietet darüber hinaus auch Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
Die Kfz-Versicherung von Wüstenrot umfasst zahlreiche hilfreiche Unterstützungsleistungen bei Notfall oder Panne. Dazu zählen eine 24/7-Notfall-Hotline, Pannenhilfe vor Ort sowie das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächsten Werkstatt. Mit dem optionalen Premium-Paket erhalten Sie je nach Fahrzeug noch mehr Unterstützung: Organisation der Heim- und Weiterfahrt, Mietwagen oder Ersatzfortbewegungsmittel bis zu 5 Tage, Übernahme der Übernachtungskosten bis zu 5 Tage, Abholung des reparierten Fahrzeugs sowie Rücktransport aus dem Ausland. Und mit SmartRepair werden auch Reparaturkosten bei Abschleppung nach Panne in der Werkstatt übernommen (z. B. Tausch der Zündspule, des Klopfsensors, Ersatz eines defekten Reifens).
Das Assistance Premium-Paket können Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung optional einschließen. Wenn Sie sich für eine Kaskoversicherung entscheiden, ist die Leistung standardmäßig inkludiert.
Ja, mit der Wüstenrot Mobilitätsversicherung können Sie auch einzelne nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Bikes oder Scooter versichern. Ein versichertes Kraftfahrzeug wie ein Auto ist dafür nicht notwendig.
Ja, Mitfahrende sind als versicherte Personen in der Wüstenrot Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt damit auch für Personen, die im versicherten Fahrzeug mitfahren.
Der Versicherungsschutz der Wüstenrot Kfz-Versicherung gilt in Österreich und innerhalb Europas. Für Fahrten ins Ausland sollten Sie unbedingt die Internationale Versicherungskarte (IVK), früher als "Grüne Karte" bekannt, mitführen. Sie dient als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz im jeweiligen Land gegeben ist.
Ob sich Ihr Versicherungsbeitrag nach einem Kfz-Schaden erhöht, hängt davon ab, ob Sie den Schaden selbst verschuldet haben oder nicht. Ein selbst verschuldeter Schaden kann in Österreich zu einer Umreihung in eine andere Bonus-Malus-Stufe und damit zu einer Änderung des Versicherungsbetrags führen. Bei Wüstenrot gilt: Der erste selbst verschuldete Kfz-Schaden führt zu keiner Umstufung in der Bonus-Malus-Stufe. Dadurch bleibt der Versicherungsbeitrag nach dem ersten selbst verschuldeten Schaden unverändert. Details entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolizze.
Die Mobilätsversicherung von Wüstenrot bietet mehr als eine klassische Kfz-Versicherung. Neben zulassungspflichtigen Fahrzeugen wie Autos und Motorräder können bei Wüstenrot auch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Bikes und Scooter umfassend geschützt werden.
Die GAP-Deckung schützt Sie bei einem geleasten Fahrzeug vor finanziellen Nachteilen, wenn die Kasko-Entschädigung nach einem Totalschaden nicht ausreicht, um die offenen Forderungen der Leasinggesellschaft zu begleichen.
Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und bei Bedarf Erste Hilfe leisten bzw. die Polizei oder Rettung verständigen. Dokumentieren Sie anschließend den Unfall möglich genau (Fotos), tauschen Sie die erforderlichen Daten mit dem Unfallgegner aus und füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Melden Sie den Schaden anschließend an Ihre Versicherung.
Wie kann ich einen Schaden bei Wüstenrot melden?
Die Schadensmeldung bei Wüstenrot erfolgt über unser Online-Schadenformular. Bei einem selbst verschuldetem Unfall kontaktieren Sie bitte Ihre Wüstenrot Beraterin oder Ihren Wüstenrot Berater. Für die Schadensmeldung nach einem Autounfall benötigen Sie in der Regel den Europäischen Unfallbericht sowie aussagekräftige Fotos des Unfalls und der entstandenen Schäden. Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen, legen Sie nach Möglichkeit auch die polizeiliche Unfallmeldung bei.
Wenn Sie nach einem Unfall Unterstützung benötigen, können Sie auch die Assistance-Leistungen von Wüstenrot in Anspruch nehmen. Welche Leistungen in Ihrem Fall enthalten sind, entnehmen Sie bitte ihrer Versicherungspolizze.
Hier die Schritte im Überblick, die nach einem Autounfall erfolgen sollen:
In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter der Notfallnummer +43 57070-555 (weltweit, rund um die Uhr).
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt in Österreich 7,79 Millionen Euro. Da die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei bersonders hohen Personen- und Sachschäden unter Umständen nicht ausreichen kann, bietet Wüstenrot auch höhere Deckungssummen von 12 Millionen Euro oder 20 Millionen Euro an. Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich entsprechend erweitern.
In Österreich können Sie Ihr Kraftfahrzeug bei jeder Zulassungsstelle anmelden, die für Ihren Zulassungsbezirk zuständig ist.
Für die Kfz-Zulassung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen nach Möglichkeit im Original zur Zulassungsstelle mit.
In Österreich können Sie Ihr Fahrzeug bei jeder Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Die Abmeldung ist außerdem online über oesterreich.gv.at mit einer ID Austria möglich.
Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, können Sie die Kennzeichenreservierung im Zuge der Abmeldung beantragen. Die Reservierung ist bis zu 12 Monate gültig. Das neue Fahrzeug muss anschließend bei derselben Zulassungsstelle angemeldet werden, bei der die Kennzeichenreservierung beantragt wurde.
Was passiert mit der Kfz-Versicherung nach der Abmeldung?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird automatisch über die Abmeldung informiert. Eine separate Verständigung der Kfz-Versicherung ist daher in der Regel nicht erforderlich. Mit der Abmeldung endet der Versicherungsvertrag für das abgemeldete Fahrzeug automatisch.
Die Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden ab, die beispielsweise durch Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl, Wild, Glasbruch, Vandalismus und Parkschäden entstehen. Die Vollkaskoversicherung bietet darüber hinaus auch Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
Eine Kfz-Kaskoversicherung ist besonders bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen sinnvoll, da sie Schäden am eigenen Fahrzeug absichert. Ob sich eine Teilkasko oder Vollkasko für Sie lohnt, hängt unter anderem vom Alter und Wert Ihres Fahrzeugs, der gewünschten Absicherung und Ihrem persönlichen Risiko ab.
Für den Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung benötigen Sie vor allem die wichtigsten Daten zu Ihrem Fahrzeug. Dazu gehören in der Regel:
Anhand dieser Fahrzeugdaten kann der passende Kaskoversicherungsschutz für Ihr Auto ermittelt und der Versicherungsbeitrag berechnet werden.
Welche Schäden eine Kfz-Kaskoversicherung abdeckt, hängt vom gewählten Versicherungsumfang (Teilkasko oder Vollkasko) ab. Zum möglichen Versicherungsschutz zählen unter anderem Wildunfälle und Marderschäden. Auch Vandalismus und Parkschäden können versichert sein – bei der Vollkasko sind diese gedeckt, bei der Teilkasko können diese optional eingeschlossen werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Leistungsübersicht Ihrer Kfz-Kaskoversicherung bzw. in Ihrer Versicherungspolizze.
Der Selbstbehalt in der Wüstenrot Kfz-Kaskoversicherung ist wählbar. Sie können je nach gewünschtem Versicherungsschutz zwischen 350 €, 550 € oder 1.100 € Selbstbehalt wählen.
Der Selbstbehalt ist jener Betrag, den Sie im Schadenfall grundsätzlich selbst tragen. die darüber hinausgehenden Kosten werden im Rahmen des vereinbarten Kfz-Kaskoversicherungsschutzes übernommen.
Die Prämie einer Kfz-Versicherung in Österreich wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Welche Kosten für die Kfz-Versicherung entstehen, hängt unter anderem vom Fahrzeug, der versicherten Person und dem gewählten Versicherungsschutz ab.
Zu den wichtigen Faktoren zählen beispielsweise:
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfaltspflicht in einem besonders schweren oder ungewöhnlich hohen Maß verletzt wird. Dabei wird eine Sorgfalt außer Acht gelassen, die unter den gegebenen Umständen für jede Verkehrsteilnehmerin und jeden Verkehrsteilnehmer offensichtlich notwendig wäre.
Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr ist das Fahren mit Sommerreifen bei massivem Schneefall.
Ja, eine Kfz-Rechtsschutzversicherung ist auch bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung sinnvoll, da beide Versicherungen unterschiedliche Risiken abdecken. Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise nach einem selbstverschuldeten Unfall. Die Kfz-Rechtsschutzversicherung schützt hingegen vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Fahrzeugs.
Ja, im Rahmen des Lenker-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug berechtigt lenken. Der Versicherungsschutz gilt damit nicht nur für Ihr eigenes Fahrzeug, sondern kann Sie auch als Lenkerin bzw. Lenker eines fremden Autos absichern.
Ja, im Rahmen des Lenker-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz auch beim berechtigten Lenken eines Leasingfahrzeugs, Mietwagens oder Firmenfahrzeugs. Der Versicherungsschutz gilt damit auch dann, wenn Sie nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des gefahrenen Fahrzeugs sind. Der Lenker-Rechtsschutz umfasst rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Körperschäden, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen können. Nicht umfasst sind Rechtsstreitigkeiten, die Schäden am Fahrzeug selbst betreffen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung hingegen bietet finanziellen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Nutzung eines Fahrzeugs. Sie unterstützt Sie bei der Durchsetzung eigener Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes unter anderem Kosten für Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Gutachten.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung schützt die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer sowie berechtigte Lenkerinnen und Lenker, Insassen und Aufsassen (bei einspurigen Fahrzeugen). Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus für im selben Haushalt lebende Ehepartner, Lebensgefährten sowie eingetragene Partner und deren minderjährige Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben Kinder bis Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung von Wüstenrot bietet finanziellen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre versicherten Fahrzeuge. Sie unterstützt Sie dabei, rechtliche Ansprüche durchzusetzen, und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die dafür anfallenden Kosten für Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Gutachten. Ein weiterer Vorteil bei Wüstenrot ist die freie Anwaltswahl für einen am Gerichtsort ansässigen Anwalt.
Auch wenn Sie bereits eine private Unfallversicherung haben, kann eine Kfz-Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Eine private Unfallversicherung bietet in der Regel einen umfassenden Schutz bei Unfällen in Freizeit, Beruf und Verkehr. Eine Kfz-Unfallversicherung kann jedoch zusätzliche Leistungen speziell für Verkehrsunfälle und Fahrzeuginsassen enthalten. Je nach Tarif profitieren Fahrer und Mitfahrer beispielsweise von finanzieller Unterstützung bei unfallbedingter Invalidität, Todesfallleistungen oder weiteren vereinbarten Zusatzleistungen.
Eine Kfz-Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz für Lenkerinnen und Lenker sowie, je nach Tarif, auch für Insassen in Folge eines Verkehrsunfalls. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat und kann somit auch dann Leistungen erbringen, wenn die Verschuldensfrage ungeklärt ist oder ein Eigenverschulden vorliegt. Zu den wichtigsten Leistungen einer Kfz-Unfallversicherung zählen unter anderem Zahlungen bei dauernder Invalidität, Leistungen im Todesfall, die Erstattung von Unfallkosten sowie finanzielle Unterstützung für Erste-Hilfe-Leistung bei schwer verletzten Personen.
Ja, die Kfz-Unfallversicherung von Wüstenrot bietet Versicherungsschutz auch bei Verkehrsunfällen im europäischen Ausland. Damit sind Fahrerinnen bzw. Fahrer und gegebenenfalls mitversicherte Insassen nicht nur in Österreich, sondern auch auf Reisen innerhalb Europas abgesichert.
Ja. Die Kfz-Unfallversicherung gilt nicht nur für Pkw, sondern grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die im jeweiligen Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Dazu können je nach Vertragsumfang beispielsweise auch Motorräder oder andere versicherte Kraftfahrzeuge gehören.
In Österreich sind Arbeitnehmer:innen automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur bei Unfällen am Arbeitsplatz sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Hause. Auch Lehrlinge, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind während ihrer Ausbildung und auf den entsprechenden Wegen gesetzlich unfallversichert.
Rund 80 % aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Diese Unfälle sind von der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht gedeckt. Genau deshalb ist eine private Unfallversicherung wichtig: Sie bietet weltweit und rund um die Uhr finanziellen Schutz bei Unfallfolgen jeglicher Art.
Eine private Unfallversicherung ist für alle sinnvoll, die sich auch außerhalb der Arbeit gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchten. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift meist nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Ein privater Unfallschutz ist daher für Familien mit Kindern, Sportlerinnen und Sportler, Berufstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten gleichermaßen sinnvoll.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen beispielsweise Stürze, Sport- und Freizeitverletzungen oder Verkehrsunfälle. Auch ein Sturz zu Hause – etwa auf der Treppe oder im Badezimmer – ist ein Unfall und damit in der privaten Unfallversicherung gedeckt.
Je nach Versicherungsumfang können zudem Folgen von Verbrennungen, Ertrinken, Vergiftungen oder Zeckenbissen abgesichert sein.
Kinder sind in einer privaten Unfallversicherung nicht automatisch mitversichert. Für einen umfassenden Unfallschutz benötigen Kinder entweder eine eigene Unfallversicherung oder können gemiensam mit den Eltern in einer Familien-Unfallversicherung abgesichert werden.
Die Leistungen können individuell vereinbart werden und umfassen je nach Tarif beispielsweise finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Unfallfolgen sowie die Übernahme unfallbedingter Kosten. Eine Familien-Unfallversicherung kann kostengünstiger sein als mehrere Einzelverträge, da alle Familienmitglieder in einem Vertrag versichert werden.
Bei Wüstenrot sind Kinder in der Familien-Unfallversicherung ab dem zweiten Kind kostenlos mitversichert.
Die private Unfallversicherung deckt die meisten Freizeit- und Hobbysportarten ab. Damit sind auch viele Sportunfälle versichert, die beim Training, in der Freizeit oder im Urlaub passieren.
Für Wettkampf-, Leistungs- sowie bestimmte Risiko- oder Extremsportarten können besondere Regelungen gelten. Je nach Sportart kann ein erweiterter Versicherungsschutz oder eine zusätzliche Absicherung erforderlich sein. Die Wüstenrot Beraterinnen und Berater beraten Sie gerne zur Wahl der richtigen Sportpakete.
Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Startdatum, sofern der Antrag angenommen wurde und die erste Prämie rechtzeitig bezahlt ist. Bei Wüstenrot erhalten Sie einen kostenlosen Sofortschutz bis max. 100.000 €.
Die Höhe der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Entscheidend sind dabei Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, laufende finanzielle Verpflichtungen sowie der gewünschte Umfang des Unfallschutzes. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass sie im Falle eines Unfalls ausreichend finanzielle Sicherheit bietet und sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Gemeinsam mit einer Wüstenrot Berateirn oder einem Wüstenrot Berater wird die für Ihre Lebenssiutation passende Versicherungssumme ermittelt.
Die Progression in der privaten Unfallversicherung ist eine Zusatzvereinbarung, die die Auszahlung bei dauerhaften Unfallfolgen überproportional erhöht. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ist, desto stärker steigt die Leistung im Verhältnis zur vereinbarten Invaliditätssumme. Dadurch bietet die Progression insbesondere bei schweren Unfallfolgen eine deutlich höhere finanzielle Absicherung und erhöht die Invaliditätsleistung im Ernstfall spürbar.
Nein. Die private Unfallversicherung bietet Schutz ausschließlich bei den Folgen von Unfällen. Krankheiten sind in der Regel nicht mitversichert. Für medizinische Behandlungen bei Krankheit benötigen Sie eine Krannkenversicherung. Die private Unfallversicherung dient hingegen als finanzielle Absicherung, wenn ein Unfall dauerhafte gesundheitliche Folgen verursacht.
Sollten Sie Interesse an einer Krankenversicherung oder Kombination aus Unfall- und Krankenversicherung haben, wenden Sie sich bitte an eine Wüstenrot Beraterin oder einen Berater.
Die Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung von Wüstenrot bieten bei Einschluss nach einem Unfall zusätzliche Unterstützung, damit Sie schnell wieder in Ihren Alltag starten können. Dazu zählen neben der Übernahme von Bergungs- und Transportkosten, die Organisation von Haushaltshilfen, Essensversorgung und weitere Pflegeleistungen. Je nach Bedarf können auch Rehabilitationsmaßnahmen und ein Fixkostenersatz Teil der Assistance-Leistungen sein, um Betroffene nach einem Unfall bestmöglich zu entlasten.
Auch selbst verschuldete Unfälle sind in der Regel mit der privaten Unfallversicherung gedeckt. Vorerkrankungen können die Versicherungsleistung beeinflussen, wenn sie die Folgen eines Unfalls wesentlich verschlimmern. Die genaue Bewertung erfolgt immer im Einzelfall und richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Nach einem Unfall können Sie bei Bedarf zunächst die auf Ihrer Wüstenrot CareCard angeführte Notfallnummer kontaktieren und sofort Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Die CareCard erhalten Sie gemeinsam mit Ihren Versicherungsunterlagen.
Notfallnummer: +43 57070-555 (24/7 erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen)
Der Unfallschaden muss so bald wie möglich in Form einer Unfallmeldung an Wüstenrot gemeldet werden.
Für die Schadenmeldung benötigen Sie Ihre Polizzennummer, Angaben zum Unfallhergang sowie ärztliche Atteste, Befunde oder Krankenhausberichte. Die Unterlagen ermöglichen eine rasche und unkomplizierte Bearbeitung des Leistungsfalls.
Sie können aus fünf bewährten Fonds der internationalen Fondsgesellschaft Amundi wählen. Alle Fonds sind nach ökologischen und sozialen Aspekten ausgewählt und mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Bei einer Fondsveranlagung leisten Sie somit einen Beitrag für ein besseres und nachhaltigeres Morgen.
Einmalzuzahlungen sind grundsätzlich immer möglich. Die maximalen späteren Einmalzuzahlungen sind jedoch mit der Höhe der vereinbarten Beitragssumme für den laufenden Beitrag oder des Einmalerlages zu Beginn begrenzt.
Ja, bei laufendem Beitrag können Sie 1x jährlich auf Ihr Erspartes zugreifen. Die Teilentnahme ist bis zu 75 % der Deckungsrückstellung möglich.
Bei einem Einmalerlag ist eine Teilentnahme einmalig bis zu 25 % möglich.
Voraussetzung für den Zugriff auf das Ersparte ist, dass zum Zeitpunkt der Teilentnahme die Deckungsrückstellung € 1.500 und der vorzeitig entnommene Geldwert zumindest € 1.000 betragen muss.
Die morgen&mehr Vorsorge ist sehr flexibel. Sie können zwischen drei verschiedenen Anlagestrategien frei wählen. Bei der dynamischen Veranlagung werden 100 % in nachhaltige Fonds veranlagt. Sie profitieren von höheren Ertragschancen, dafür aber auch einem etwas höherem Risiko. Bei der klassischen Veranlagung werden 100 % der Sparsumme im Deckungsstock der Wüstenrot Versicherungs-AG veranlagt. Mit garantierter Erlebenssumme und ganz ohne Risiko. Bei der persönlichen Anlagestrategie wird ein Teil klassisch und ein Teil dynamisch veranlagt. Im Beratungsgespräch können Sie wählen, wie Sie die Aufteilung haben möchten. Sie entscheiden, wie es Ihnen am besten passt.
Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock bildet im Konkurs eine Sondermasse, aus der die Ansprüche der Versicherten zu begleichen sind. Bei einer Veranlagung im klassischen Deckungsstock kommt ein garantierter Zinssatz zur Anwendung. Für Sie besteht somit kein Verlustrisiko. Die Ertragschancen bei einer Veranlagung im Deckungsstock sind allerdings geringer als bei einer Fondsveranlagung.
Ja, für Ihre zukünftigen Beiträge können Sie die Zusammensetzung der Fonds jederzeit kostenlos ändern lassen. Auch das Shiften der bereits angesparten Beträge in andere Fonds oder den Wüstenrot Deckungsstock ist möglich, jedoch nur 1x pro Kalenderjahr. Ein Shift vom klassischen Deckungsstock in Fonds ist nicht möglich.
Bei laufender Einzahlung beträgt die Mindestlaufzeit 20 Jahre. Bei Einmalzahlung beträgt die Laufzeit für Personen unter 50 Jahre 15 Jahre und für Personen über 50 Jahre 10 Jahre.
Bei laufender Einzahlung mind. € 80 pro Monat. Bei Einmalzahlung mind. € 5.000.
Die morgen&mehr Vorsorge bietet verschiedene Möglichkeiten, sie bestmöglich auf Ihre Lebenssituation anzupassen. Bei der Laufzeit können Sie sich entscheiden zwischen 20-65 Jahre bei laufender Einzahlung oder mindestens 15 Jahre bei einmaliger Einzahlung.
Die Einmalzahlung ist ab 1.000 Euro möglich, die monatlichen Raten ab 80 Euro. Sie können zwischen drei verschiedenen Anlagenstrategien wählen und haben außerdem zahlreiche Optionen während der Laufzeit: So können Sie Zuzahlungen¹ tätigen, eine Beitragspause einlegen² oder einmal jährlich auf das Ersparte zugreifen³. Die Höhe der Pension (Rente) hängt davon ab, wieviel Geld eingezahlt wurde, wieviel angespart wurde und wie alt Sie sind. Bei monatlicher Auszahlung ist nur auf den angesparten Anteil Einkommenssteuer fällig, sobald die Summe der Auszahlungen das ursprüngliche Pensionskapital übersteigt.
Die morgen & mehr Vorsorge ist eine flexible Lebensversicherung für alle von 0-75 Jahren, die – auf Wunsch – auch mit ausgewählten Fonds, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind, Geld anlegen wollen (Vermögensaufbau, private Altersvorsorge, Pension). Das heißt, Sie können auch ganz bequem für Ihre Kinder sparen.
Jeder Vertrag kann unabhängig abgeschlossen werden.
Der Sofortschutz:Leben eignet sich für all diejenigen, die Hinterbliebene bzw. ein Darlehen absichern möchten. Das Mindestalter für den Abschluss vom Sofortschutz:Leben liegt bei 18 Jahren.
Sofortschutz:Leben von Wüstenrot ist eine Risiko-Ablebensversicherung.
Sämtliche Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme können mit Sofortschutz:Leben beglichen werden.
Sie benötigen für den Abschluss von Sofortschutz:Leben keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.
Die Leistung wird mit den nötigen Unterlagen bei der Wüstenrot Versicherungs-AG angezeigt und diese zahlt nach positiver Prüfung des Falles das Geld sofort aus.
Die Höhe der Beiträge ist individuell, da die Berechnung abhängig ist von Faktoren wie Alter, BMI, Raucherverhalten, Gesundheitszustand und etwaigen Risiken aus Arbeit und Freizeitverhalten. Die Versicherungssumme liegt bei mindestens € 10.000.
Wenn Sie den Sofortschutz:Leben abschließen, können Sie die notwendige, für Sie passende Versicherungssumme wählen und so Ihre Familie vor finanziellen Engpässen bei Ableben und Unfalltod absichern.
Ja, die Bestattungsvorsorge können Sie auch für Angehörige abschließen.
Ja, die Bestattungsvorsorge können Sie jederzeit kündigen.
Die Wüstenrot Bestattungsvorsorge stellt sicher, dass Angehörige auf Kapital zugreifen können, um für die Kosten einer Bestattung aufzukommen. Hierfür werden zu Lebzeiten laufend Beiträge einbezahlt.
Im PLUS-Paket der Bestattungsvorsorge kann eine Zweckwidmung für die Bestattung sowie die Grabpflege vereinbart werden.
Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige selbst für die Kosten einer Bestattung aufkommen. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Bestattung auf etwa mindestens € 5.000.
Zu den Vorteilen der Wüstenrot Bestattungsvorsorge zählen:
Andere Möglichkeiten der Geldanlage, z.B. das Sparbuch, fallen beim Ableben in der Regel in die Verlassenschaft. Dadurch ist die angesparte Summe bis zur Bestattung nicht verfügbar – bei der Wüstenrot Bestattungsvorsorge können Sie innerhalb von wenigen Tagen nach dem Tod der versicherten Person auf die Versicherungssumme zugreifen und anfallende Kosten begleichen.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater informiert Sie gerne über die Wüstenrot Bestattungsvorsorge.
In der Regel wird die Bestattungsvorsorge lebenslang abgeschlossen.
Zum einen können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot für Ihre Kinder abschließen. Zum anderen können Sie Ihre Kinder als Bezugsberechtigte für den eigenen Ablebensfall eintragen lassen.
Ja, Sie können die FIXkosten-Versicherung jederzeit kündigen.
Ein langer Zeitraum zahlt sich aus: Umso früher Sie Geld einzahlen, desto mehr profitieren Sie von Ihrer FIXkosten-Versicherung.
Die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot ist eine Erlebensversicherung und damit eine Unterart der Lebensversicherung.
Die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot ist eine private Pensionsvorsorge.
Bei einer FIXkosten-Versicherung profitieren Sie u.a. von
Bei einer FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot können Sie sich sorglos zurücklehnen – es sind keine Risiken zu befürchten.
Bei einer FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot zahlen Sie entweder laufend Beiträge ein oder auf Wunsch auch eine zusätzliche Einmalzahlung. Nach der Ansparzeit wird die Versicherungssumme monatlich ausbezahlt – lebenslang oder auf Wunsch kürzer.
Der monatliche Mindestbeitrag für eine FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot liegt bei € 30.
Die staatliche Pension wird von der FIXkosten-Versicherung nicht beeinflusst.
Der Vermögensaufbau mit MehrWert lohnt sich bereits ab € 5.000 Euro Einmalzahlung.
MehrWert ist ein Produkt der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die Kundengelder sind ein gesichertes Sondervermögen und somit geschützt.
Nach 5 Jahren gibt es eine einmalige Entnahmemöglichkeit von bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Summe.
MehrWert ist eine klassische Erlebensversicherung mit Einmalerlag, die zur Vermögensbildung dient.
Die Kosten sind im Antrag ersichtlich.
Sie können sich sorglos zurücklehnen – es sind keine Risiken zu befürchten. MehrWert ist ein Produkt der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die Kundengelder sind ein gesichertes Sondervermögen.
Sie benötigen für den Abschluss von MehrWert keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.
Bereits mit einem Einmalerlag ab € 5.000 schaffen Sie eine Basis, um sich auch im Alter Wünsche und Träume erfüllen zu können. Dabei profitieren Sie von einer überschaubaren Laufzeit von 15 Jahren bzw. 10 Jahren für alle über 50.
Jeder Vertrag kann unabhängig abgeschlossen werden.
Sofern die Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, können Sie sich Ihre Sofortpension von Wüstenrot auch vorzeitig auszahlen lassen.
Sofern eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Entnahme möglich. Andere Anpassungen sind nicht vorgesehen.
Die Sofortpension von Wüstenrot ist eine private Pensionsvorsorge.
Im Todesfall ist eine Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen möglich.
Sie benötigen für den Abschluss der Wüstenrot Sofortpension keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Sofortkundenberaterin oder Ihrem Sofortkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.
Die Wüstenrot Sofortpension ist eine private Pensionsvorsorge mit Einmalzahlung, bei der Sie von steuerlichen Vorteilen und etwaiger Gewinnbeteiligung profitieren. Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag (mindestens € 5.000) ein und erhalten bereits im nächsten Monat Ihre erste private Pension ausbezahlt. Die Pensionsauszahlung erfolgt meist lebenslang, auf Wunsch auch kürzer.
Die Kosten der Sofortpension finden Sie im Versicherungsantrag.
Die Pensionsauszahlung beginnt am nächsten Monatsersten nach Vertragsbeginn.
Die Überlebensvorsorge sichert Sie für den Fall einer schweren Erkrankung ab.
Die Wüstenrot Überlebensvorsorge ist eine Er- und Ablebensversicherung, die auch bei schwerer Krankheit leistet.
Sobald eine der Krankheiten, die über die Wüstenrot Überlebensvorsorge abgedeckt sind, bei Ihnen diagnostiziert wird, wird die versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung nach positiver Prüfung des Falles ausbezahlt.
Im schweren Krankheitsfall wird die versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Zu den versicherten Krankheiten gehören u.a.:
Die Kosten für die Wüstenrot Überlebensvorsorge sind im Antrag ersichtlich.
Sie benötigen für den Abschluss der Wüstenrot Überlebensvorsorge keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.