Häufige Fragen zu Vorsorge und Versichern mit Wüstenrot

   

Private Unfallversicherung

In Österreich sind Arbeitnehmer:innen automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur bei Unfällen am Arbeitsplatz sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Hause. Auch Lehrlinge, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind während ihrer Ausbildung und auf den entsprechenden Wegen gesetzlich unfallversichert.

Rund 80 % aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Diese Unfälle sind von der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht gedeckt. Genau deshalb ist eine private Unfallversicherung wichtig: Sie bietet weltweit und rund um die Uhr finanziellen Schutz bei Unfallfolgen jeglicher Art.

Eine private Unfallversicherung ist für alle sinnvoll, die sich auch außerhalb der Arbeit gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchten. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift meist nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Ein privater Unfallschutz ist daher für Familien mit Kindern, Sportlerinnen und Sportler, Berufstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten gleichermaßen sinnvoll.

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen beispielsweise Stürze, Sport- und Freizeitverletzungen oder Verkehrsunfälle. Auch ein Sturz zu Hause – etwa auf der Treppe oder im Badezimmer – ist ein Unfall und damit in der privaten Unfallversicherung gedeckt.

Je nach Versicherungsumfang können zudem Folgen von Verbrennungen, Ertrinken, Vergiftungen oder Zeckenbissen abgesichert sein.

Kinder sind in einer privaten Unfallversicherung nicht automatisch mitversichert. Für einen umfassenden Unfallschutz benötigen Kinder entweder eine eigene Unfallversicherung oder können gemiensam mit den Eltern in einer Familien-Unfallversicherung abgesichert werden.

Die Leistungen können individuell vereinbart werden und umfassen je nach Tarif beispielsweise finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Unfallfolgen sowie die Übernahme unfallbedingter Kosten. Eine Familien-Unfallversicherung kann kostengünstiger sein als mehrere Einzelverträge, da alle Familienmitglieder in einem Vertrag versichert werden.

Bei Wüstenrot sind Kinder in der Familien-Unfallversicherung ab dem zweiten Kind kostenlos mitversichert.

Die private Unfallversicherung deckt die meisten Freizeit- und Hobbysportarten ab. Damit sind auch viele Sportunfälle versichert, die beim Training, in der Freizeit oder im Urlaub passieren.

Für Wettkampf-, Leistungs- sowie bestimmte Risiko- oder Extremsportarten können besondere Regelungen gelten. Je nach Sportart kann ein erweiterter Versicherungsschutz oder eine zusätzliche Absicherung erforderlich sein. Die Wüstenrot Beraterinnen und Berater beraten Sie gerne zur Wahl der richtigen Sportpakete.

Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Startdatum, sofern der Antrag angenommen wurde und die erste Prämie rechtzeitig bezahlt ist. Bei Wüstenrot erhalten Sie einen kostenlosen Sofortschutz bis max. 100.000 €.

Die Höhe der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Entscheidend sind dabei Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, laufende finanzielle Verpflichtungen sowie der gewünschte Umfang des Unfallschutzes. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass sie im Falle eines Unfalls ausreichend finanzielle Sicherheit bietet und sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Gemeinsam mit einer Wüstenrot Berateirn oder einem Wüstenrot Berater wird die für Ihre Lebenssiutation passende Versicherungssumme ermittelt.

Die Progression in der privaten Unfallversicherung ist eine Zusatzvereinbarung, die die Auszahlung bei dauerhaften Unfallfolgen überproportional erhöht. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ist, desto stärker steigt die Leistung im Verhältnis zur vereinbarten Invaliditätssumme. Dadurch bietet die Progression insbesondere bei schweren Unfallfolgen eine deutlich höhere finanzielle Absicherung und erhöht die Invaliditätsleistung im Ernstfall spürbar.

Nein. Die private Unfallversicherung bietet Schutz ausschließlich bei den Folgen von Unfällen. Krankheiten sind in der Regel nicht mitversichert. Für medizinische Behandlungen bei Krankheit benötigen Sie eine Krannkenversicherung. Die private Unfallversicherung dient hingegen als finanzielle Absicherung, wenn ein Unfall dauerhafte gesundheitliche Folgen verursacht.

Sollten Sie Interesse an einer Krankenversicherung oder Kombination aus Unfall- und Krankenversicherung haben, wenden Sie sich bitte an eine Wüstenrot Beraterin oder einen Berater.

Die Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung von Wüstenrot bieten bei Einschluss nach einem Unfall zusätzliche Unterstützung, damit Sie schnell wieder in Ihren Alltag starten können. Dazu zählen neben der Übernahme von Bergungs- und Transportkosten, die Organisation von Haushaltshilfen, Essensversorgung und weitere Pflegeleistungen. Je nach Bedarf können auch Rehabilitationsmaßnahmen und ein Fixkostenersatz Teil der Assistance-Leistungen sein, um Betroffene nach einem Unfall bestmöglich zu entlasten.

Auch selbst verschuldete Unfälle sind in der Regel mit der privaten Unfallversicherung gedeckt. Vorerkrankungen können die Versicherungsleistung beeinflussen, wenn sie die Folgen eines Unfalls wesentlich verschlimmern. Die genaue Bewertung erfolgt immer im Einzelfall und richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Nach einem Unfall können Sie bei Bedarf zunächst die auf Ihrer Wüstenrot CareCard angeführte Notfallnummer kontaktieren und sofort Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Die CareCard erhalten Sie gemeinsam mit Ihren Versicherungsunterlagen.

Notfallnummer: +43 57070-555 (24/7 erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen)

Der Unfallschaden muss so bald wie möglich in Form einer Unfallmeldung an Wüstenrot gemeldet werden.

Für die Schadenmeldung benötigen Sie Ihre Polizzennummer, Angaben zum Unfallhergang sowie ärztliche Atteste, Befunde oder Krankenhausberichte. Die Unterlagen ermöglichen eine rasche und unkomplizierte Bearbeitung des Leistungsfalls.

   

Mobilitätsversicherung

Eine Kfz Versicherung kann nur für kennzeichenpflichtige Fahrzeuge (Autos, Motorräder, etc.) abgeschlossen werden. Die Mobilitätsversicherung gilt hingegen auch für nicht-kennzeichenpflichtige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Bikes, Scooter, Rollstühle, etc.

Der Versicherungsschutz der Mobilitätsversicherung (Haftpflichtversicherung Auto, Motorrad, Moped, E-Bike etc.) erstreckt sich auf Länder der EU und darüber hinaus auf Europa im geographischen Sinn. 

Die „Große Internationale Versicherungskarte“ erweitert die örtliche Geltung auf die Staaten Israel, Tunesien, Türkei, Marokko und Aserbaidschan. In diesen Ländern ist diese Karte ein unverzichtbares Einreisedokument. Mit dem dauerhaften Einschluss dieses Bausteins muss die Erweiterung der örtlichen Geltung im Anlassfall nicht extra beantragt werden und ist auch viel kostengünstiger.

Ja, Ihre Kennzeichen können jederzeit bei uns hinterlegt werden. Bei einer Hinterlegung von mind. 47 Tagen zahlen Sie für diesen Zeitraum keine Versicherungsprämie. 

Wem eine Hinterlegung zu umständlich ist, kann den günstigen Wüstenrot Tarif für Motorräder ohne Beitragsrückvergütung wählen und dabei rund 30 % bei der Haftpflicht Monatsprämie sparen. Dabei bleibt das Kennzeichen dran und Sie können sich jederzeit an einem warmen Wintertag auf die Maschine setzen und losdüsen.

Ihre Insassen (jene Personen, denen Sie das Mitfahren erlauben) sind mit Ihnen im Rahmen der Mobilitäts-Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Mobilitäts-Unfallvorsorge von Wüstenrot. Zu den Versicherungssummen für den berechtigten Lenker des versicherten Fahrzeugs stehen für weitere Insassen (max. 4) bzw. den Aufsassen zusätzliche Versicherungssummen zur Verfügung.

Der Abschluss einer Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot ist für Privatkundinnen und Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukundinnen und Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.

Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:

  • ab 251 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015
  • ab 450 kW
  • Gesamtgewicht über 3.500 kg

Ebenso sind Versicherungsnehmer:innen unter 23 Jahren mit einem Kfz oder Motorrad über 105 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit einer Wüstenrot Beraterin oder einem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf. 


Darüber hinaus ausgeschlossene Risiken

Mobilitätsversicherung

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer:in nicht beantragt werden:

  • alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeführte Kfz
  • Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen 
  • landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
  • Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring/Landwirtschafliches Nebengewerbe
  • Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
  • Nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (Fahrräder, E-Bikes, Segways, Scooter, E-Scooter, Krankenfahrstühle), wenn diese nicht in privater Verwendung stehen
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
  • Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
  • Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern oder Antragstellerinnen 

1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer oder die jeweilige Versicherungsnehmerin angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.


Mobilitäts-Kasko (Vollkasko, Teilkasko)

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte einer Mobilitäts-Kasko (Kaskoversicherung) nicht beantragt werden:

  • Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung 
  • Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden 
  • kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art 
  • Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
  • Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
  • Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX

Mobilitäts-Unfallvorsorge

  • Kann nur mit aufrechter Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs abgeschlossen werden.
  • Kann ausschließlich für PKW, Kombi, einspurige Kraftfahrzeuge bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht sowie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 2 Punkt 22 der Straßenverkehrsordnung abgeschlossen werden. 
  • Für Firmen-Pkw kann nur die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker abgeschlossen werden, die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker + Insassen ist ausgeschlossen!
  • Für Kfz zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Mobilitäts-Unfallversicherung ausgeschlossen!

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und/oder sein:e oder ihre Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, erstreckt sich der Versicherungsumfang nicht auf die Leistungen „Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“ und „Erweiterter Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“.
  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der Mobilitätsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
  • Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern
  • Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen
  • Risiken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind
  • Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland

 

Darüber hinaus anfragepflichtige Risiken

Mobilitäts-Haftpflichtversicherung

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein Kfz oder Motorrad ab 106 kW (145 PS) beantragt wird 
  • Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10 
  • Fahrzeuge ab 450W (612 PS) 
  • Fahrzeuge ab 251 kW (342 PS), deren Erstzulassung vor 2015 liegt 
  • Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.) 
  • 4-rädrige Leicht-Kfz (Microcar) 
  • Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen 
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot 
  • Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht 
  • gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken 

Mobilitäts-Kasko (Vollkasko, Teilkasko)

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 200.000 Euro
  • Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro
  • Wohnmobile und Wohnwagen 

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzvereinbarung für Leasingfahrzeuge. Im Totalschadenfall wird nicht der Zeitwert, sondern mindestens der Restwert ersetzt.

Grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird („auffallende Sorglosigkeit"). Ist ein kausaler Zusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem eingetretenen Schaden gegeben, wird – ohne den Einschluss dieses Bausteins – grobe Fahrlässigkeit eingewendet und der Schaden wird nicht bezahlt.
Bitte beachten Sie: Auch der Einschluss dieser Zusatzleistung bewahrt nicht vor einer möglichen Leistungsfreiheit des Versicherer gemäß Art. 6 Pkt .2 und 3 der Kaskoversicherungsbedingungen (zB.: bei Alkoholisierung).

Bei einem Versicherungsfall mit Ihrem Fahrzeug (Pkw, Kombi etc.) fallen Sie im Bonus-/Malussystem um drei Stufen in Richtung Malus (dadurch steigt die Prämie in der Mobilitäts-Haftpflicht).

Ein interner Freischaden bedeutet, dass im ersten Schadensfall die bisherige Stufe weiterhin für die Berechnung gilt und Ihre Prämie nicht steigt. Einen internen Freischaden erhalten Sie automatisch bei der Wahl von 20 Mio. Euro Deckungssumme in der Mobiliäts-Haftpflichtversicherung.

Ein zweiter interner Freischaden kann auf Wunsch eingeschlossen werden.

Bitte beachten Sie: Der "interne Freischaden" gilt nur bei Wüstenrot. Falls Sie einen Schaden verursachen, den "internen Freischaden" nutzen und später die Versicherung wechseln sollten, kann es passieren, dass Sie trotzdem im Nachhinein im Bonus-/Malus-System abgestuft werden. 

Für jeden der viel und regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, ist ein Mobilitäts-Rechtsschutz sinnvoll. Denn die Möglichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden, ist für niemanden auszuschließen. Aber auch bei Delikten im Straßenverkehr sowie bei rechtlichen Angelegenheiten rund um dein eigenes Fahrzeug, kann dir ein Mobilitäts-Rechtsschutz weiterhelfen.

   

Zulassung

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenso am 24.12. und 31.12. sowie am Faschingsdienstag und Karfreitag können keine Kennzeichen bei uns abgeholt werden.

Eine Hinterlegung Ihres Kennzeichens können Sie in der Zulassungsstelle Ihres jeweiligen Behördenbezirks beantragen.

Ein Wechselkennzeichen kann problemlos bei Wüstenrot beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne schnell und unbürokratisch weiter. Melden Sie sich dazu telefonisch 057070 821 oder über das Kontaktformular bei unseren Expert:innen. Oder finden Sie ganz einfach einen Wüstenrot Berater:in in Ihrer Nähe.

Nein, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen die Kennzeichen der Reihe nach ausgegeben werden.

Die Zulassung über Wüstenrot ist für Sie mit keinen Extrakosten verbunden.
Für die Zulassung und Kennzeichen fallen die in Österreich üblichen und fixierten Gebühren an:

Zulassungsgebühren und Kostenersatz

  • Zulassungsgebühr 119,80 € (inkl. späterer Änderungen und Abmeldung)
  • Kostenersatz des Versicherers 60,80 € (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
  • Begutachtungsplakette 2,30 €
  • Verwaltungsabgabe 1,10 € Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Scheckkartenzulassungsschein 28,10 € (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)

Entgelt für Kennzeichentafeln

  • EU-Kennzeichentafeln
  • Garnitur, zweiteilig, vordere Tafel/hintere Tafel 23,00 € 
  • Einzeltafel 11,50 € (Kennzeichentafeln nach § 49 Abs. 4 Z. 1 KFG 1967 retroreflektierend; GKT)
  • EU-Kennzeichentafel zweizeilig für Motorräder (MRT) 13,00 € retroreflektierend 
  • Kennzeichentafel für Motorfahrräder (MFT) 8,50 € retroreflektierend

Sollten Sie zur Abholung verhindert sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an die von Ihnen ausgewählte Zulassungsstelle. Wir halten Ihren Antrag einen Tag im Bearbeitungsstatus. Danach verfällt dieser aus Gründen des Datenschutzes und wird gelöscht.

Sie können aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Zulassung für Sie abzuholen. Die bevollmächtigte Person muss dann alle Unterlagen im Original sowie den eigenen Lichtbildausweis mitbringen.

Für eine Zulassung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Fahrzeugdokument ( z.B. Typenschein, Datenauszug, EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), Einzelgenehmigungsbescheid, Übereinstimmungserklärung) alle Seiten!
  • Positives §57a-Prüfgutachten (aktuelles Pickerlgutachten) für Gebrauchtfahrzeuge
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benutzerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen, Gerichtsbeschluss, etc.)
  • Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird

Bei der Abholung der Kennzeichen nehmen Sie bitte alle Dokumente im Original zur Wüstenrot Zulassungsstelle mit.

Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden. Eine Angabe ob Sie ein ein- oder zweizeiliges Kennzeichen benötigen, ist in Ihrem Fahrzeugdokument festgehalten. Wenn nichts in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt ist, können Sie Ihr Kennzeichenformat frei wählen.

Eine Abmeldung Ihres Fahrzeugs (mit Vernichtung der Kennzeichentafeln) können Sie in jeder Zulassungsstelle Ihrer Wahl durchführen. Eine Abmeldung Ihres Fahrzeugs (mit Freihaltung der Kennzeichentafeln für max. 6 Monate) können Sie nur in der Zulassungsstelle durchführen, die für Ihren Behördenbezirk zuständig ist.

Sie können Ihr Kraftfahrzeug in einer Wüstenrot Zulassungsstelle oder einer anderen Zulassungsstelle zulassen. Wichtig ist, dass diese Zulassungsstelle für Ihren Behördenbezirk zuständig ist. 

   

Bestattungsvorsorge

Ja, die Bestattungsvorsorge können Sie auch für Angehörige abschließen.

Ja, die Bestattungsvorsorge können Sie jederzeit kündigen. 

Die Wüstenrot Bestattungsvorsorge stellt sicher, dass Angehörige auf Kapital zugreifen können, um für die Kosten einer Bestattung aufzukommen. Hierfür werden zu Lebzeiten laufend Beiträge einbezahlt.

Im PLUS-Paket der Bestattungsvorsorge kann eine Zweckwidmung für die Bestattung sowie die Grabpflege vereinbart werden.

Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige selbst für die Kosten einer Bestattung aufkommen. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Bestattung auf etwa mindestens € 5.000.

Zu den Vorteilen der Wüstenrot Bestattungsvorsorge zählen:

  • Geld für die Bestattung
  • Option auf Assistance-Leistungen
  • Option einer Zweckwidmung für die Bestattung
  • Option auf Auslandsrückholung

Andere Möglichkeiten der Geldanlage, z.B. das Sparbuch, fallen beim Ableben in der Regel in die Verlassenschaft. Dadurch ist die angesparte Summe bis zur Bestattung nicht verfügbar – bei der Wüstenrot Bestattungsvorsorge können Sie innerhalb von wenigen Tagen nach dem Tod der versicherten Person auf die Versicherungssumme zugreifen und anfallende Kosten begleichen.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater informiert Sie gerne über die Wüstenrot Bestattungsvorsorge.

 

In der Regel wird die Bestattungsvorsorge lebenslang abgeschlossen.

   

FIXkosten-Versicherung

Zum einen können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot für Ihre Kinder abschließen. Zum anderen können Sie Ihre Kinder als Bezugsberechtigte für den eigenen Ablebensfall eintragen lassen.

Ja, Sie können die FIXkosten-Versicherung jederzeit kündigen.

Ein langer Zeitraum zahlt sich aus: Umso früher Sie Geld einzahlen, desto mehr profitieren Sie von Ihrer FIXkosten-Versicherung.

Die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot ist eine Erlebensversicherung und damit eine Unterart der Lebensversicherung.

Die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot ist eine private Pensionsvorsorge.

Bei einer FIXkosten-Versicherung profitieren Sie u.a. von

  • steuerlichen Vorteilen
  • Schutz im Ablebensfall: rasche und unbürokratische Auszahlung einer Ablebenssumme an die Hinterbliebenen
  • einer lebenslangen Privatpension oder Kapitalauszahlung
  • großer Flexibilität während der Beitragsphase
  • der Möglichkeit zur Kapitalentnahme während der Beitrags- und Pensionsauszahlungsphase

Bei einer FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot können Sie sich sorglos zurücklehnen – es sind keine Risiken zu befürchten.

Bei einer FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot zahlen Sie entweder laufend Beiträge ein oder auf Wunsch auch eine zusätzliche Einmalzahlung. Nach der Ansparzeit wird die Versicherungssumme monatlich ausbezahlt – lebenslang oder auf Wunsch kürzer.

Der monatliche Mindestbeitrag für eine FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot liegt bei € 30.

Die staatliche Pension wird von der FIXkosten-Versicherung nicht beeinflusst.

   

MehrWert

Der Vermögensaufbau mit MehrWert lohnt sich bereits ab € 5.000 Euro Einmalzahlung.

MehrWert ist ein Produkt der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die Kundengelder sind ein gesichertes Sondervermögen und somit geschützt.

Nach 5 Jahren gibt es eine einmalige Entnahmemöglichkeit von bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Summe.

MehrWert ist eine klassische Erlebensversicherung mit Einmalerlag, die zur Vermögensbildung dient.

  • kapitalertragssteuer-, einkommenssteuer- und vermögenszuwachssteuerfrei bei einmaliger Kapitalauszahlung (nach derzeitiger Gesetzeslage)
  • jährliche Gewinnbeteiligung möglich
  • einmalig bis zu 25 % Entnahmemöglichkeit nach Ablauf von 5 Jahren
  • lohnt sich schon ab € 5.000 Euro Einmalzahlung
  • überschaubare Laufzeit von 15 Jahren bzw. 10 Jahren für alle über 50

Die Kosten sind im Antrag ersichtlich.

Sie können sich sorglos zurücklehnen – es sind keine Risiken zu befürchten. MehrWert ist ein Produkt der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die Kundengelder sind ein gesichertes Sondervermögen.

Sie benötigen für den Abschluss von MehrWert keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.

Bereits mit einem Einmalerlag ab € 5.000 schaffen Sie eine Basis, um sich auch im Alter Wünsche und Träume erfüllen zu können. Dabei profitieren Sie von einer überschaubaren Laufzeit von 15 Jahren bzw. 10 Jahren für alle über 50.

      

morgen&mehr Vorsorge

Sie können aus fünf bewährten Fonds der internationalen Fondsgesellschaft Amundi wählen. Alle Fonds sind nach ökologischen und sozialen Aspekten ausgewählt und mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Bei einer Fondsveranlagung leisten Sie somit einen Beitrag für ein besseres und nachhaltigeres Morgen.

Einmalzuzahlungen sind grundsätzlich immer möglich. Die maximalen späteren Einmalzuzahlungen sind jedoch mit der Höhe der vereinbarten Beitragssumme für den laufenden Beitrag oder des Einmalerlages zu Beginn begrenzt.

Ja, bei laufendem Beitrag können Sie 1x jährlich auf Ihr Erspartes zugreifen. Die Teilentnahme ist bis zu 75 % der Deckungsrückstellung möglich.  
Bei einem Einmalerlag ist eine Teilentnahme einmalig bis zu 25 % möglich. 
Voraussetzung für den Zugriff auf das Ersparte ist, dass zum Zeitpunkt der Teilentnahme die Deckungsrückstellung € 1.500 und der vorzeitig entnommene Geldwert zumindest € 1.000 betragen muss.

Die morgen&mehr Vorsorge ist sehr flexibel. Sie können zwischen drei verschiedenen Anlagestrategien frei wählen. Bei der dynamischen Veranlagung werden 100 % in nachhaltige Fonds veranlagt. Sie profitieren von höheren Ertragschancen, dafür aber auch einem etwas höherem Risiko. Bei der klassischen Veranlagung werden 100 % der Sparsumme im Deckungsstock der Wüstenrot Versicherungs-AG veranlagt. Mit garantierter Erlebenssumme und ganz ohne Risiko. Bei der persönlichen Anlagestrategie wird ein Teil klassisch und ein Teil dynamisch veranlagt. Im Beratungsgespräch können Sie wählen, wie Sie die Aufteilung haben möchten. Sie entscheiden, wie es Ihnen am besten passt. 

Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock bildet im Konkurs eine Sondermasse, aus der die Ansprüche der Versicherten zu begleichen sind. Bei einer Veranlagung im klassischen Deckungsstock kommt ein garantierter Zinssatz zur Anwendung. Für Sie besteht somit kein Verlustrisiko. Die Ertragschancen bei einer Veranlagung im Deckungsstock sind allerdings geringer als bei einer Fondsveranlagung.

Ja, für Ihre zukünftigen Beiträge können Sie die Zusammensetzung der Fonds jederzeit kostenlos ändern lassen. Auch das Shiften der bereits angesparten Beträge in andere Fonds oder den Wüstenrot Deckungsstock ist möglich, jedoch nur 1x pro Kalenderjahr. Ein Shift vom klassischen Deckungsstock in Fonds ist nicht möglich. 

Bei laufender Einzahlung beträgt die Mindestlaufzeit 20 Jahre. Bei Einmalzahlung beträgt die Laufzeit für Personen unter 50 Jahre 15 Jahre und für Personen über 50 Jahre 10 Jahre.

Bei laufender Einzahlung mind. € 80 pro Monat. Bei Einmalzahlung mind. € 5.000.

Die morgen&mehr Vorsorge bietet verschiedene Möglichkeiten, sie bestmöglich auf Ihre Lebenssituation anzupassen. Bei der Laufzeit können Sie sich entscheiden zwischen 20-65 Jahre bei laufender Einzahlung oder mindestens 15 Jahre bei einmaliger Einzahlung.
Die Einmalzahlung ist ab 1.000 Euro möglich, die monatlichen Raten ab 80 Euro. Sie können zwischen drei verschiedenen Anlagenstrategien wählen und haben außerdem zahlreiche Optionen während der Laufzeit: So können Sie Zuzahlungen¹ tätigen, eine Beitragspause einlegen² oder einmal jährlich auf das Ersparte zugreifen³. Die Höhe der Pension (Rente) hängt davon ab, wieviel Geld eingezahlt wurde, wieviel angespart wurde und wie alt Sie sind. Bei monatlicher Auszahlung ist nur auf den angesparten Anteil Einkommenssteuer fällig, sobald die Summe der Auszahlungen das ursprüngliche Pensionskapital übersteigt.

Die morgen & mehr Vorsorge ist eine flexible Lebensversicherung für alle von 0-75 Jahren, die nachhaltig Geld anlegen wollen (Vermögensaufbau, private Altersvorsorge, Pension). Das heißt, Sie können auch ganz bequem für Ihre Kinder sparen. 

   

Sofortpension

Jeder Vertrag kann unabhängig abgeschlossen werden.

Sofern die Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, können Sie sich Ihre Sofortpension von Wüstenrot auch vorzeitig auszahlen lassen.

Sofern eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Entnahme möglich. Andere Anpassungen sind nicht vorgesehen.

Die Sofortpension von Wüstenrot ist eine private Pensionsvorsorge.

Im Todesfall ist eine Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen möglich.

Sie benötigen für den Abschluss der Wüstenrot Sofortpension keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Sofortkundenberaterin oder Ihrem Sofortkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.

  • Geldanlage ohne Risiko: Sorgenfrei die Pension genießen dank steuerlicher Vorteile und etwaiger Gewinnbeteiligung.
  • Maßgeschneidert und individuell: Sie entscheiden über die optimale Pensionsvariante – lebenslange Pension oder zeitlich begrenzte Laufzeit.
  • Im Todesfall: Beitragsrückgewähr an Hinterbliebene möglich.
  • Keine Sparzeit: Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag (mindestens € 5.000) ein und erhalten bereits im nächsten Monat Ihre erste private Pension ausbezahlt.
  • Keine Gesundheitsprüfung

Die Wüstenrot Sofortpension ist eine private Pensionsvorsorge mit Einmalzahlung, bei der Sie von steuerlichen Vorteilen und etwaiger Gewinnbeteiligung profitieren. Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag (mindestens € 5.000) ein und erhalten bereits im nächsten Monat Ihre erste private Pension ausbezahlt. Die Pensionsauszahlung erfolgt meist lebenslang, auf Wunsch auch kürzer.

Die Kosten der Sofortpension finden Sie im Versicherungsantrag.

Die Pensionsauszahlung beginnt am nächsten Monatsersten nach Vertragsbeginn.

   

Sofortschutz:Leben

Jeder Vertrag kann unabhängig abgeschlossen werden.

Der Sofortschutz:Leben eignet sich für all diejenigen, die Hinterbliebene bzw. ein Darlehen absichern möchten. Das Mindestalter für den Abschluss vom Sofortschutz:Leben liegt bei 18 Jahren.

Sofortschutz:Leben von Wüstenrot ist eine Risiko-Ablebensversicherung.

Sämtliche Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme können mit Sofortschutz:Leben beglichen werden.

Sie benötigen für den Abschluss von Sofortschutz:Leben keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.

  • Jeder Beitrag läuft nur in die Risikovorsorge.
  • Optional mit erweiterten Zusatzleistungen:
    • Pflegebaustein: Beim Eintritt einer unvorhergesehenen Pflegebedürftigkeit, erhalten Sie die bei Abschluss vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
    • PLUS-Paket: Sofern Sie schwer erkranken sollten, erhalten Sie eine vorgezogene Zahlung. Bei Verlängerung, Umstieg oder Nachversicherung ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
    • Zusatz: Krebsvorsorge mit frei wählbarer Versicherungssumme.

Die Leistung wird mit den nötigen Unterlagen bei der Wüstenrot Versicherungs-AG angezeigt und diese zahlt nach positiver Prüfung des Falles das Geld sofort aus.

Die Höhe der Beiträge ist individuell, da die Berechnung abhängig ist von Faktoren wie Alter, BMI, Raucherverhalten, Gesundheitszustand und etwaigen Risiken aus Arbeit und Freizeitverhalten. Die Versicherungssumme liegt bei mindestens € 10.000.

Wenn Sie den Sofortschutz:Leben abschließen, können Sie die notwendige, für Sie passende Versicherungssumme wählen und so Ihre Familie vor finanziellen Engpässen bei Ableben und Unfalltod absichern.

   

Überlebensvorsorge

Die Überlebensvorsorge sichert Sie für den Fall einer schweren Erkrankung ab.

Die Wüstenrot Überlebensvorsorge ist eine Er- und Ablebensversicherung, die auch bei schwerer Krankheit leistet.

Sobald eine der Krankheiten, die über die Wüstenrot Überlebensvorsorge abgedeckt sind, bei Ihnen diagnostiziert wird, wird die versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung nach positiver Prüfung des Falles ausbezahlt.

  • Ableben: Hinterbliebene Angehörige werden abgesichert.
  • Schwere Krankheit: Die eigene Absicherung als Versicherungsnehmer:in steht im Fokus.
  • Erleben: Ziel ist die Vermögensbildung der/des Versicherungsnehmer:in.
  • Erleben: eigene Vermögensbildung
  • Ableben: Absicherung hinterbliebener Angehörige
  • Schwere Krankheit: eigene Absicherung

Im schweren Krankheitsfall wird die versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.

Zu den versicherten Krankheiten gehören u.a.:

  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Bypass-Operation der Koronararterien
  • Herzklappenersatz
  • Operation der Aorta
  • Chronisches Nierenversagen
  • Organtransplantation
  • Multiple Sklerose
  • Lähmung
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Blindheit
  • Taubheit
  • Verlust der Sprache
  • Alzheimer Krankheit
  • Parkinsonsche Krankheit
  • Schwere Verbrennungen
  • Koma
  • Pflegebedürftigkeit
  • HIV-Infektion erworben im Beruf bzw. durch Bluttransfusion
  • Schwerwiegende Erkrankung durch Zeckenbiss
  • Erleben: Ziel ist die Vermögensbildung der/des Versicherungsnehmer:in.
  • Ableben: Es wird die für den schweren Krankheitsfall versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung an hinterbliebene Angehörige ausbezahlt.

Die Kosten für die Wüstenrot Überlebensvorsorge sind im Antrag ersichtlich.

Sie benötigen für den Abschluss der Wüstenrot Überlebensvorsorge keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.