Innerhalb der EU sollte das KFZ-Kennzeichen als Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes ausreichen. In der Praxis wird aber die "Kleine Grüne Karte" auch noch in Ländern verlangt, in denen sie nicht mehr vorgeschrieben ist. In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine ist die Mitnahme vorgeschrieben.
Die "Kleine Grüne Karte" wird Ihnen automatisch beim Abschluss einer KFZ-Haftpflicht-Versicherung mit Ihren Unterlagen per Post zugesendet. Sie ist drei Jahre gültig. Danach erhalten Sie mit jeder Wertanpassung auch eine neue "Kleine Grüne Karte" zugeschickt. Vor einer Bestellung empfehlen wir Ihnen also, kurz zu überprüfen, ob Sie noch eine Grüne Karte in Ihren Versicherungsunterlagen haben. Ansonsten schicken wir Ihnen sehr gerne jederzeit eine neue Grüne Karte zu.
Für Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei und weitergehende Nicht-EU Länder muss eine eigene kostenpflichtige "Große Grüne Karte" ausgestellt werden. Dafür bitten wir Sie um schriftliche Anforderung mit Bekanntgabe von Name, Vertragsnummer und KFZ-Kennzeichen sowie Reiseland und Reisezeitraum.