Das Wichtigste auf einen Blick

Für bestimmte E-Mopeds gilt seit 1. Oktober 2026 die Zulassungspflicht. Betroffen sind insbesondere Fahrzeuge der Klasse L1e-B.

Für diese Fahrzeuge braucht ihr unter anderem Zulassung und Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung, Führerschein und Helm.

Klassische E-Bikes und E-Scooter sind nicht automatisch betroffen. Entscheidend ist, welcher Fahrzeugklasse euer konkretes Fahrzeug zugeordnet ist.

 
Ihr seid euch nicht sicher, ob euer Fahrzeug betroffen ist?

Dann schaut in eure Fahrzeugunterlagen oder fragt beim Hersteller bzw. Importeur nach. Dort könnt ihr klären, welcher Fahrzeugklasse euer Fahrzeug zugeordnet ist und ob eine Zulassung erforderlich ist.

Um welche Fahrzeuge geht es konkret?

Die neuen Regeln gelten für Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Dazu gehören insbesondere:

  • rein elektrisch betriebene Zweiräder ohne Pedalantrieb

  • Zweiräder mit Pedalantrieb, bei denen der Motor auch ohne Treten über einen Gasgriff oder Gashebel aktiviert werden kann

  • bestimmte elektrisch betriebene Zweiräder mit Sitz oder Sitzbank 

  • Bei Fahrzeugen mit Sitz kann der sogenannte R-Punkt für die Einstufung entscheidend sein. Liegt dieser bei mindestens einer Sitzposition über 540 Millimeter, kann das Fahrzeug als E-Moped der Klasse L1e-B eingestuft werden.

Die genaue Einstufung findet ihr in den Fahrzeugunterlagen. Wenn ihr dort keine eindeutigen Angaben findet, könnt ihr beim Hersteller oder Importeur nachfragen.

Was ändert sich und was ist jetzt zu tun?

Wird euer Fahrzeug als E-Moped der Klasse L1e-B eingestuft, gelten seit 1. Oktober die Regeln für Kraftfahrzeuge.

Das bedeutet:

  • Zulassung: Das Fahrzeug muss zugelassen bzw. genehmigt sein.

  • Kennzeichen: Ihr braucht eine Kennzeichentafel. 

  • Versicherung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist erforderlich.

  • Führerschein: Ihr benötigt mindestens die Führerscheinklasse AM.

  • Helm: Es gilt Helmpflicht.

  • Pickerl: Es gelten die entsprechenden Begutachtungsvorschriften. 

  • Fahrbahn statt Radweg: E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen, Radfahrstreifen oder anderen Radfahranlagen fahren.

  • Auch Fahrrad-Sonderregeln wie das Fahren gegen die Einbahn gelten für E-Mopeds nicht mehr.

Regelungen für E-Scooter

Bei E-Scootern kommt es auf die Bauart und die Einstufung des Fahrzeugs an.

Ein klassischer E-Scooter ist ein elektrisch betriebenes, einspuriges Fahrzeug ohne Sitzvorrichtung. Für ihn gelten weiterhin die entsprechenden E-Scooter-Regeln.

Bei einem elektrisch betriebenen Zweirad mit Sitz kommt es darauf an, welcher Fahrzeugklasse es zugeordnet ist. Gehört es zur Klasse L1e-B, gilt es als E-Moped und damit seit 1. Oktober 2026 die Zulassungspflicht.

Ihr seid euch bei eurem Fahrzeug nicht sicher? Dann prüft die Fahrzeugunterlagen oder fragt beim Hersteller bzw. Importeur nach.

Regelungen für E-Bikes

Klassische E-Bikes bleiben Fahrräder. Der Motor unterstützt euch beim Treten und das E-Bike erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder. Für diese E-Bikes ist keine Zulassung als E-Moped erforderlich. Auch eine Schiebe- oder Anfahrhilfe, die ausschließlich eine elektrische Fortbewegung mit Schrittgeschwindigkeit ermöglicht, ändert an dieser Einstufung nichts.

Was gilt für Fahrzeuge, die ihr schon besitzt?

Die neuen Regeln gelten auch für Fahrzeuge, die ihr vor dem 1. Oktober 2026 gekauft habt. Fällt euer Fahrzeug unter die Klasse L1e-B, müsst ihr daher auch bei einem bereits vorhandenen Fahrzeug prüfen, ob eine Zulassung bzw. Genehmigung erforderlich ist.

Dafür braucht ihr die entsprechenden Fahrzeugunterlagen. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab. Prüft daher eure Unterlagen oder fragt beim Hersteller bzw. Importeur nach.

Was bedeutet die Änderung für Wüstenrot Kund:innen?

Ihr habt ein E-Moped oder einen E-Scooter mit Sitz und dieses Fahrzeug über eure Wüstenrot Mobilitätsversicherung versichert? Dann prüft bitte, ob euer Fahrzeug durch die neue Regelung zulassungspflichtig wird.

Ihr seid von der neuen Regelung betroffen und euer Versicherungsbedarf ändert sich dadurch? Dann meldet euch gerne bei uns. Eure Wüstenrot Berater:innen und unser Kundencenter unter 057070-777 informieren gerne über die passenden Möglichkeiten für euren Versicherungsschutz.

Schritt für Schritt

Ihr besitzt ein elektrisch betriebenes Zweirad und seid euch nicht sicher, ob die neue Regelung für euch gilt? Dann geht am besten so vor:

1. Fahrzeugklasse prüfen

Schaut in euren Fahrzeugunterlagen nach, welcher Fahrzeugklasse euer Fahrzeug zugeordnet ist.

2. Bei Unsicherheit nachfragen 

Findet ihr dort keine eindeutige Information, fragt beim Hersteller oder Importeur nach.

3. Zulassung prüfen

Handelt es sich um ein E-Moped der Klasse L1e-B, muss das Fahrzeug zugelassen bzw. genehmigt und mit einem Kennzeichen versehen sein.

4. Versicherungsschutz prüfen 

Wenn euer Fahrzeug aufgrund der neuen Regelung zulassungspflichtig ist, solltet ihr auch euren Versicherungsschutz überprüfen. 
 

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