Laut EU-Verordnung Nr. 1286/1014 gilt ab 1.1.2018 für Kleinanleger eine standardisierte Informationsverpflichtung (KID) über grundlegende Merkmale und Risiken von Anlage bzw. verpackte Anlageprodukten (PRIIP). Mit Hilfe der Basisinformationsblätter (KID) werden Anlageprodukte für Kunden transparenter dargestellt und dienen als Entscheidungshilfe.
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