Freiheit mit 17: Mit dem Führerschein L17 kommst du nicht nur früher an die Fahrerlaubnis, durch den speziellen Aufbau bist du auch sicherer im Verkehr.
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Führerschein mit 17 Jahren: Fünf gute Gründe für L17

 In Österreich können Jugendliche ab fünfzehneinhalb Jahren  mit der Fahrausbildung beginnen und mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Ein Erfolgsmodell, das früh unabhängig macht und gleichzeitig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgt.

Lesedauer: 5 Min.

Wer nicht bis 18 auf den Führerschein warten will, kann schon mit 15,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und ab dem 17. Geburtstag alleine Auto fahren – mit der sogenannten vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B (L17). Immer mehr Jugendliche nutzen diese Möglichkeit: 2023 erwarb fast ein Drittel aller 17-Jährigen in Österreich den Führerschein auf diesem Weg.

Die Anforderungen sind höher als beim „normalen“ B-Führerschein: Neben Theorie- und Praxisunterricht in der Fahrschule müssen L17-Fahrende mindestens 3.000 Kilometer Fahrpraxis nachweisen.

Die L17-Lenkberechtigung gilt zunächst als Probeführerschein – für drei Jahre oder bis zum 21. Geburtstag. Während dieser Zeit gilt ein striktes Alkohollimit von 0,1 Promille. Bei schweren Verkehrsverstößen wird eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert.

Das Wichtigste zum L17-Führerschein
  • Früher starten: Fahrausbildung ab 15,5 Jahren, Praxisprüfung ab dem 17. Geburtstag.
  • Mehr Fahrpraxis: Mindestens 3.000 km mit Begleitperson (in drei Blöcken zu je 1.000 km).
  • Sicherer fahren: Zusätzliche Ausbildungsphase mit Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt.
  • Bessere Chancen: Weniger Prüfungsstress, niedrigere Durchfallquote als bei „normalen“ Fahrschüler:innen.
  • Probezeit: Drei Jahre oder bis zum 21. Geburtstag

Die zweite Ausbildungsphase

 

Innerhalb des ersten Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung muss eine zweite Ausbildungsphase absolviert werden.

  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (drei bis neun Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung): Zu ihm gehören ein theoretischer und ein praktischer Teil sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch zu Unfallursachen und Risiken.

  • Eine Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung: Dabei kommt es auf auf Blicktechnik, defensive und unfallvermeidende Fahrweise, umweltbewusstes und treibstoffsparendes Fahren sowie soziales Verhalten im Straßenverkehr an.

Fünf Gründe, warum der Führerschein L17 eine gute Sache ist

1. Üben mit vertrauten Personen
Nach der Grundausbildung in der Fahrschule, bestehend aus Theorie und Praxis üben Jugendliche mit einer selbst gewählten Begleitperson. Vorgeschrieben sind drei Blöcke zu je 1.000 Kilometern. 

2. Erfahrungen mit Alltagssituationen
Durch die hohe Kilometeranzahl sammeln L17-Fahrende mehr Praxiserfahrung im Alltag. „Wir empfehlen Eltern, wo es irgendwie geht, die Jugendlichen fahren zu lassen: bei Tag, bei Nacht, im Regen und so weiter. Auch gern im Wald wo’s mal ein bisserl rutschiger ist. So lernen sie viel mehr,“ sagt Günther Frühwirth, Leiter des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in Salzburg.


3. Fahren zu jeder Jahreszeit

Während normale Fahranfänger wegen der kürzeren Ausbildungszeit vielleicht nur im Frühling und Sommer unterwegs sind, sorgt die zweieinhalbjährige Ausbildungszeit dafür, dass L17-Fahrende bei unterschiedlichen Wetterlagen üben: von Nebel und nassem Laub über Regen bis hin zu Eis und Schnee.


4. Kopf frei fürs Fahren
Mit 18 oder 19 sind viele zwar reifer, doch L17-Fahrende haben oft noch weniger Verpflichtungen – kein Studium, kein Jobstress. So bleibt mehr Zeit für Übungsfahrten und wertvolle Erfahrungen.

5. Schneller bestehen
Wer mit L17 zur Prüfung antritt, hat Routine. Die Durchfallquote ist deshalb deutlich niedriger als bei regulären Fahrschüler:innen.

 

Routinen erlernen: Junge Lenker, die mit 17 ihren Führerschein machen, haben bereits zahlreiche Erfahrungen in Alltagssituationen gesammelt.
Routinen erlernen: Junge Lenker, die mit 17 ihren Führerschein machen, haben bereits zahlreiche Erfahrungen in Alltagssituationen gesammelt.

Fazit

Der L17-Führerschein bietet Jugendlichen die Chance, früher unabhängig zu werden – und gleichzeitig mehr Fahrpraxis zu sammeln als im normalen Ausbildungsweg. Das Ergebnis: mehr Sicherheit, weniger Prüfungsstress und Routine im Straßenverkehr. 

FAQ – Die wichtigsten Fragen zum L17

Welche Voraussetzungen gelten für den L17-Führerschein in Österreich?
Um mit der Fahrausbildung zu beginnen, musst du mindestens 15,5 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen und Formulare benötige ich für den L17 Führerschein?

Bei einer Fahrschule beantragst du eine „vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B”  beantragen (auch „B-Führerschein mit 17 Jahren – L17” genannt). Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschul

Zusätzlich kannst du auch gleich schon den Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten (L17) stellen. Mit dem Antrag musst du eine oder zwei Begleitpersonen nennen, die mit dir die Ausbildungsfahrten durchführen werden.

Schließlich brauchst du für den Antrag ein aktuelles ärztliches Gutachten.


Welche Altersbeschränkungen gelten für den L17-Führerschein?
Die Ausbildung in der Fahrschule kannst du  mit 15,5 Jahren beginnen, Nach Abschluss der Theorieschulung kannst du zur Theorieprüfung antreten. Die praktische Führerscheinprüfung kannst du erst nach der Vollendung des 17. Lebensjahres, also frühestens an deinem 17. Geburtstag absolvieren

Gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden für den L17 Führerschein?
Zur Grundausbildung gehören 32 Theorie- und 12 Praxiseinheiten in der Fahrschule. Dazu kommen die Ausbildungsfahrten mit einer Begleitperson: drei Praxisblöcke zu je 1.000 Kilometern, jeweils verteilt auf mindestens zwei Wochen.

Wo finde ich einen Fahrlehrer oder eine Fahrlehrererin für den L17-Führerschein?

Hier geht’s zur Fahrschulprüfung der Wirtschaftskammer. 


Welche Begleitpersonen sind für den L17-Führerschein erlaubt?

Die Ausbildungsfahrten unternimmst du mit einer Begleitperson aus deinem persönlichen Umfeld.  (z.B. Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde)

Ist eine Begleitperson nicht auch eine deiner Erziehungsberechtigten, brauchst du zusätzlich die schriftliche Zustimmung von einem oder einer der beiden.

Eine Begleitperson muss die Ausbildungsfahrten unentgeltlich machen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren;
  • mindestens drei Jahre Fahrpraxis mit Pkw oder Kombi;
  • keine schwere Verkehrsübertretung in den letzten drei Jahren;
  • kein Alkohol während der Begleitfahrten (Limit 0,1 Promille)

Günther Frühwirth, Leiter des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums in Salzburg, empfiehlt darüber hinaus eine Begleitperson mit ruhigem Gemüt: „Sie darf nicht hektisch oder nervös werden, das überträgt sich auf jeden Fahrschüler. Da wird man unsicher.“ 


Was muss ich bei den Ausbildungsfahrten zu beachten?

Bei den Ausbildungsfahrten sollte ein „L17”-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht werden, außerdem eine Tafel mit der Aufschrift „Ausbildungsfahrt”

Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs stattfinden. Dabei solltest du den Bewilligungsbescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben.

Für schwierige Manöver eignen sich spezielle Übungsplätze, zum Beispiel vom ARBÖ. „Bei uns im Fahrsicherheits-Zentrum gibt’s viel Platz, darunter auch einen Hang, um das Anfahren auf einer steilen Straße zu üben“, so Frühwirth vom ARBÖ. 

Welche Art von Fahrzeugen darf man mit einem L17-Führerschein in Österreich fahren?
Alle Pkw und Kombis. Hast du die Fahrprüfung mit Automatikggetriebe absolviert, ist die Lenkberechtigung auf Kraftfahrzeuge mit Automatik beschränkt.

Gibt es Fahrtenbeschränkungen für den L17-Führerschein?
Außerhalb von Österreich wird die L17-Lenkberechtigung vor dem 18. Geburtstag nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt. In der Probezeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).

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