Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, dem begegnet die Bonus-Malus-Regelung. Wir erklären, was hinter dem Fachbegriff steckt.
Ein Bonus macht Freude. Im Lateinischen ist „bonus” das Wort für „gut”. Und so ist ein Bonus auch als eine feine Sache bekannt – nämlich als Vergütung oder Rabatt. Weniger bekannt und auch weniger beliebt ist der böse Bruder des Bonus’ mit dem Namen Malus (lateinisch: „schlecht”). Ein Malus bedeutet: weniger Geld bekommen, als erwartet oder mehr zahlen müssen.
Bei einer Bonus-Malus-Regelung sind Bonus und Malus zwei Seiten der gleichen Medaille. Wer einen Bonus möchte, muss auch mit einem Malus rechnen. Es ist ein System, das mit finanziellen Anreizen Menschen zu einem erwünschten Verhalten bewegen möchte. Dabei wird das Verursacherprinzip betont: Wer Kosten verursacht, muss mehr zahlen oder bekommt weniger, wer sich „richtig” verhält und damit dazu beiträgt, Kosten zu vermeiden, zahlt weniger oder bekommt mehr.
Eine Bonus-Malus-Regelung gibt es in Österreich beispielsweise für Neuwagen, und zwar bei der Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer. Der Kauf eines Wagens mit niedrigem CO2-Ausstoß wird mit einem Bonus, also einer verhältnismäßig niedrigen Steuer, belohnt. Beim Kauf eines Fahrzeugs mit einem hohen CO2-Ausstoß ist hingegen ein Malus in Form einer höheren Versicherungssteuer zu zahlen.
Bei der gesetzlichen Alterspension gibt es einen Abschlag für den, der vorzeitig in den Ruhestand geht, und einen Bonus für Menschen, die länger arbeiten.
Sehr häufig wird das Bonus-Malus-Prinzip in der Versicherungsbranche angewendet, insbesondere bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsprämie, also der Betrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig an die Versicherung zahlt, wird durch das Bonus-Malus-System beeinflusst. Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Schaden, führt das in der Regel zu einer Erhöhung der Prämie (Malus). Bleibt er hingegen über einen bestimmten Zeitraum schadenfrei, reduziert sich seine Versicherungsprämie (Bonus)..
Dieses System schafft Anreize für umsichtiges Fahren und gewährleistet gleichzeitig eine gerechte Verteilung der Kosten unter den Versicherten.
Das Bonus-Malus-System ist Standard bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen („Kombis”) : Je länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt, desto höher wird sein Schadenfreiheitsrabatt. Wer dagegen Schäden verursacht, muss eine höhere Prämie zahlen.
Im Bonus-Malus-System bewegen sich Versicherte auf einer Skala mit verschiedenen Bonusstufen beziehungsweise Malusstufen. Zu Beginn startet jeder Versicherungsnehmer auf der Grundstufe. Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Schaden, führt das in der Regel zu einer Erhöhung der Prämie (Malus). Bleibt er hingegen über einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise einem oder zwei Jahren schadenfrei, erhält er einen Prämienrabatt, seine Versicherungsprämie reduziert sich (Bonus).
Das Bonus-Malus-System ist Standard bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen („Kombis”): Je länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt, desto höher wird sein Schadenfreiheitsrabatt. Wer dagegen Schäden verursacht, muss eine höhere Prämie zahlen.
Dieses System schafft Anreize für umsichtiges Fahren und gewährleistet gleichzeitig eine gerechte Verteilung der Kosten unter den Versicherten.
Die Anzahl der Stufen, nach welchem Zeitraum eine Herabstufung erfolgt und die Höhe des jeweiligen Bonus oder Malus variieren abhängig von der Versicherungsgesellschaft..
Bei Wüstenrot sieht es konkret so aus: Schließt du eine Kfz-Haftpflichtversicherung als Führerschein-Neuling ab, steigst du mit 100 Prozent der Tarifprämie ein und fährst zunächst „unter Beobachtung”. Bleibst du im ersten und zweiten Jahr schadenfrei, fällt deine Prämie im folgenden Jahr um eine Stufe: Du zahlst nur noch 85 Prozent. Nach jeweils zwei weiteren schadenfreien Jahren sinkt deine Prämie wiederum. Nach sieben Jahren schließlich auf 45 Prozent der Grundprämie.
Verursachst du einen Schaden, klettert die Prämie dagegen um drei Stufen nach oben. Passiert dir das als Neueinsteiger im ersten Jahr, rutschst du auf einen Beitragssatz von 160 Prozent.
Der Beobachtungszeitraum reicht jeweils vom 01.Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres. Wenn du in diesem Zeitraum schadensfrei fährst und wenn du mindestens neun Monate versichert warst, geht deine Prämie eine Stufe Richtung runter. Falls du nicht sowieso schon auf der untersten Stufe 0 bist, lohnt sich also, den Vertragsbeginn auf den 01. Januar des Jahres zu legen. So kannst du schon nach neun Monaten eine Herabstufung erreichen.
Fall 1:
Eine Versicherungsnehmerin befindet sich auf Stufe 9. Ihr Vertrag beginnt am 10.03., besteht bis zum 30.09. sechs Monate und sie verursacht keinen Schaden: Im folgenden Jahr wird sie in Stufe 8 herabgestuft, da dafür in diesem Fall nur sechs Monate ausreichen.
Fall 2:
Ein Versicherungsnehmer befindet sich auf Stufe 7. Zwischen dem 01.10.21 und dem 04.05.22 meldet er sein Fahrzeug ab: Er kann im folgenden Jahr 2023 nicht auf die Stufe 6 herabgestuft werden, da im Beobachtungszeitraum zwischen dem 01.Oktober und dem 30. September keine 9 Monate erreicht werden.
Wenn du dich nicht sowieso schon auf der untersten Stufe 0 befindest, lohnt es sich also, den Vertragsbeginn und damit die Fälligkeit für die Zahlung der Prämie auf den 01. Januar des Jahres zu legen. So erreichst du jeweils so früh wie möglich eine Herabstufung.
Um dem Malus, also einer Heraufstufung deines Beitrags, zu entgehen, hast du als Versicherter die Möglichkeit, einen Schaden selbst zu bezahlen. Wenn deine Prämie, wie oben aufgezeigt, von 100 Prozent für drei Jahre auf 160 Prozent steigen würde, zahlt sich diese Lösung für dich bei einer Schadenshöhe von bis zu 180 Prozent der Jahres-Grundprämie aus (3 x 60 Prozent Mehrkosten). Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch sogenannte Freischäden an, bei denen ein Schaden innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums nicht zu einer Rückstufung führt, sofern der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum ansonsten schadenfrei bleibt.
Bei Wüstenrot ist ein Freischaden in der Kfz-Haftpflicht automatisch inkludiert, wenn man eine Versicherungssumme von 20 Millionen Euro wählt. Ein zweiter Freischaden kann zusätzlich eingeschlossen werden. Das heißt, es erfolgt beim ersten Schadenfall (bzw. beim ersten und zweiten Schadenfall) keine Heraufstufung deines Kfz-Haftpflicht-Beitrags.
Wer denkt, einem höheren Prämiensatz durch den Wechsel des Versicherungsunternehmens entgehen zu können, täuscht sich dagegen. Warst du zuvor bereits versichert, wird deine Schadensbilanz beim bisherigen Versicherer abgefragt. Die Regelung des Bonus-Malus-Systems gilt einheitlich für alle Versicherer in Österreich, sodass du deine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft mitnimmst.
Der Königsweg weg vom Malus und hin zum Bonus ist umsichtiges Fahren in einem wachen und aufmerksamen Zustand. Gelingt es dir, über mehrere Jahre schadenfrei zu bleiben, profitierst du von einer deutlich günstigeren Prämie bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du mit deinem Fahrzeug einen Schaden bei anderen verursachst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um dein Hauptfahrzeug oder einen Zweitwagen handelt. Jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugs, deinem Alter und eben auch nach deiner Einstufung im Bonus-Malus-System.
Die Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot enthält eine Lenkerhaftpflicht im Ausland bis zu einer Schadenshöhe 1,2 Mio. Euro, nach einem Unfall die Kostenübernahme für unfallbedingte Ausgaben bis 1.500 € und Hilfe bei Panne, Unfall, Falschtanken, Schlüsselverlust, Reifenpanne, Diebstahl und leere Batterien bei Elektrofahrzeugen.