Der Abschluss einer Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot ist für Privatkundinnen und Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukundinnen und Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.
Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:
- ab 251 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015
- ab 450 kW
- Gesamtgewicht über 3.500kg
Ebenso sind Versicherungsnehmer:innen unter 23 Jahren mit einem Kfz oder Motorrad über 105 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit einer Wüstenrot Beraterin oder einem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf.
Darüber hinaus ausgeschlossene Risiken
Mobilitätsversicherung
Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer:in nicht beantragt werden:
- alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
- Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeführte Kfz
- Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen
- landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
- Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring/Landwirtschafliches Nebengewerbe
- Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
- Nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (Fahrräder, E-Bikes, Segways, Scooter, E-Scooter, Krankenfahrstühle), wenn diese nicht in privater Verwendung stehen
- Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
- Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
- Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
- Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern oder Antragstellerinnen
1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer oder die jeweilige Versicherungsnehmerin angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.
Mobilitäts-Kasko
Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte nicht beantragt werden:
- Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden
- kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art
- Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
- Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
- Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX
Mobilitäts-Unfallvorsorge
- Kann nur mit aufrechter Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs abgeschlossen werden.
- Kann ausschließlich für PKW, Kombi, einspurige Kraftfahrzeuge bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht sowie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 2 Punkt 22 der Straßenverkehrsordnung abgeschlossen werden.
- Für Firmen-Pkw kann nur die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker abgeschlossen werden, die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker + Insassen ist ausgeschlossen!
- Für Kfz zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Mobilitäts-Unfallversicherung ausgeschlossen!
Mobilitäts-Rechtsschutz
- Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und/oder sein:e oder ihre Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, erstreckt sich der Versicherungsumfang nicht auf die Leistungen „Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“ und „Erweiterter Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“.
- Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der Mobilitätsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
- Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern
- Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen
- Risiken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind
- Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland
Darüber hinaus anfragepflichtige Risiken
Mobilitäts-Haftpflichtversicherung
Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:
- Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein Kfz oder Motorrad ab 106 kW (145 PS) beantragt wird
- Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
- Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10
- Fahrzeuge ab 450W (612 PS)
- Fahrzeuge ab 251 kW (342 PS), deren Erstzulassung vor 2015 liegt
- Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.)
- 4-rädrige Leicht-Kfz (Microcar)
- Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen
- Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot
- Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht
- gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken
Mobilitäts-Kasko
Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:
- Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
- Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 200.000 Euro
- Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro
- Wohnmobile und Wohnwagen
Mobilitäts-Rechtsschutz
- Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen