Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot ist für Privatkundinnen und Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukundinnen und Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.
Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:
- ab 151 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2005
- ab 199 kW
- Gesamtgewicht über 3.500 kg
Ebenso sind Versicherungsnehmer:innen unter 23 Jahren mit einem Kfz oder Motorrad über 77 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit einer Wüstenrot Beraterin oder einem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf. Eine Fremd-Übernahme Ihrer Bonusstufe ist bei Kfz-Produkten von Wüstenrot nicht möglich; bitte nehmen Sie mit Ihrer Wüstenrot Beraterin oder Ihrem Wüstenrot Berater Kontakt auf.
Darüber hinaus ausgeschlossene Risiken
Kfz-Haftpflichtversicherung
Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer:in nicht beantragt werden:
- Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeführte Kfz
- Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen
- Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
- Versicherungsnehmer:innen bis 27 Jahre in einer Bonus-Stufe, die von diesen nicht selbst erworben werden konnte1
- Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
- Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
- Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern oder Antragstellerinnen
1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer oder die jeweilige Versicherungsnehmerin angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.
Annahme minderjähriger Versicherungsnehmer:innen – nur wenn im Familienverband eine Vollkundenbeziehung besteht (ausgenommen HG I)
Kfz-Kaskoversicherung
Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte nicht beantragt werden:
- Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden
- kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art
- Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
Lenker-Unfallversicherung
- Kann nur mit aufrechter Wüstenrot Kfz-Haftpflichtversicherung des versicherten Kfz abgeschlossen werden.
- Kann ausschließlich für PKW, Kombi bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht abgeschlossen werden.
- Für Kfz zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Lenker-Unfallversicherung ausgeschlossen!
- Für Firmen-PKW kann nur das Bündel "Lenker-Unfall" abgeschlossen werden, das Bündel "Lenker-Unfall PLUS" (= inkl. Insassen) ist ausgeschlossen!
Kfz-Rechtsschutzversicherung
- Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und/oder sein:e oder ihre Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, kann nur die Variante „Rechtsschutz für EIN Kfz“ abgeschlossen werden, nicht jedoch die Variante „Rechtsschutz für EIN Kfz inklusive Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz“.
- Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
- Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern
- Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen
- Risiken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind
- Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland
Darüber hinaus anfragepflichtige Risiken
Kfz-Haftplichtversicherung
Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Sachversicherung Deckung gewährt werden:
- Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein Kfz oder Motorrad ab 78 kW (107 PS) beantragt wird
- Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10
- Fahrzeuge ab 251kW (342 PS)
- Fahrzeuge ab 151 kW (205 PS), deren Erstzulassung vor 2005 liegt
- Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.)
- 4-rädrige Leicht-Kfz (Microcar)
- Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen
- alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
- Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot
- Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht
- landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
- Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring
- Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
- gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken
Kfz-Kaskoversicherung
- Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Sachversicherung Deckung gewährt werden:
- Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro
- Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 50.000 Euro
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
- Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX
Kfz-Rechtsschutzversicherung
- Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen