Irgendwann heißt es: Abschied nehmen vom gewohnten Gefährt. Willst du dein Auto verkaufen, gibt es einiges zu beachten. In unserem Artikel erfährst du, wie du deinen Gebrauchtwagen in Österreich rechtlich korrekt, sicher und zu einem fairen Preis verkaufst.
Ob wegen eines Neuwagens, veränderter Lebensumstände oder steigender Fixkosten – es kommt der Moment, das Auto zu verkaufen. Dann stehst du zunächst vor der Frage: Willst du dein Auto schnell, unkompliziert oder mit maximalem Gewinn verkaufen?
Den höchsten Preis erzielst du in der Regel mit einem Privatverkauf. Allerdings musst du dich um das Inserat, Besichtigungen, Probefahrten und einen rechtssicheren Vertrag kümmern.
Der Verkauf an einen Händler ist schnell und unkompliziert, er übernimmt die gesamte Abwicklung. Für alle, die keine Zeit für das Gestalten eines Inserats, Telefonate, Probefahrten und keine Lust auf Verhandlungen haben, ist das die bequemste Lösung.
Der Händler übernimmt die gesamte Abwicklung und du musst dich nicht um die Inserierung oder die Verhandlungen mit Interessent:innen kümmern. Aber dafür möchte der Händler natürlich etwas verdienen. Bedenke also, dass du im Gegenzug wahrscheinlich einen niedrigeren Preis erhältst als bei einem Privatverkauf.
Die Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot
Ob Neu- oder Gebrauchtwagen – ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht.
Die Leistungen der Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot gehen weit über die Leistungen einer klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus. Sie gilt auch für Fahrräder, E-Bikes, Scooter, Rollstühle und Co.
Vollkasko, Teilkasko, 20 oder 12 Millionen Euro Deckungssumme – stelle deine Mobilitätsversicherung jetzt online so zusammen, wie du sie brauchst oder vereinbare hier einen Beratungstermin in deiner Nähe.
Bei einem Privatverkauf kannst du die Gewährleistung ausschließen und solltest das auch tun. Wenn du die Gewährleistung nicht ausschließt, haftest du für versteckte Mängel, die schon beim Verkauf bestanden – auch wenn sie erst später entdeckt werden. Der Ausschluss muss ausdrücklich im Vertrag stehen, mit Formulierungen wie beispielsweise: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.” Käufer:innen wissen dann, dass sie das Auto „wie gesehen und probegefahren“ übernehmen.
Der Ausschluss schützt dich jedoch nicht, wenn du bekannte Mängel absichtlich verschweigst oder falsche Angaben machst.
Bei einem Händlerverkauf besteht keine Gewährleistungspflicht. Es ist also nicht nötig, sie vertraglich auszuschließen. Händler:innen prüfen das Auto vor dem Ankauf selbst und kalkulieren mögliche Reparaturen in ihren Ankaufspreis ein. Du bezahlst diesen „Risikopuffer“ also mit einem niedrigeren Ankaufspreis.
Die §57a-Überprüfung für das „Pickerl” ist in Österreich Pflicht – für Pkw bis 3,5 Tonnen alle 12 Monate. Ein frisches Pickerl ist ein starkes Verkaufsargument, steigert die Nachfrage und rechtfertigt einen höheren Verkaufspreis. Die Begutachtung darf bis zu vier Monate nach dem Fälligkeitsmonat durchgeführt werden. In dieser Zeit gilt das Fahrzeug rechtlich als „Pickerl-gültig“, obwohl die nächste Begutachtung fällig ist. Diese Toleranzfrist von vier Monaten verschafft dir etwas Spielraum, aber beim Verkauf bedeutet sie fast immer einen Preisabschlag. Hat das Pickerl die Toleranzfrist überschritten, gilt das Fahrzeug als nicht verkehrssicher. Dann kannst du es nur abgemeldet oder als „Bastlerauto“ verkaufen.
Überprüfe den Zustand deines Autos. Sind Services oder kleine Reparaturen fällig? Es kann sich lohnen, kleinere Mängel zu beheben, bevor du das Auto inserierst. Ein gepflegtes Auto wirkt vertrauenswürdig und steigert den Wert. Reinige das Auto gründlich von innen und außen: Sauge den Innenraum, reinige die Polster und poliere den Lack. Eine professionelle Aufbereitung kann Wunder wirken.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) und Teil II (Typenschein)
§57a-Gutachten (Pickerl-Bericht)
Serviceheft und Rechnungen von Reparaturen
Bedienungsanleitung und Zweitschlüssel
COC-Papiere: „Certificate of Conformity“, auch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Dieses Dokument des Herstellers bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-weiten technischen und umweltrechtlichen Vorschriften entspricht. In Österreich selbst sind die COC-Papiere nicht zwingend erforderlich, wenn das Auto bereits zugelassen ist – die Daten stehen in der Zulassungsbescheinigung. Wenn aber der oder die Käufer:in das Auto in ein anderes EU-Land bringen will, sind die COC-Papiere sehr wichtig.
Sollte dein Auto noch finanziert sein, musst du die offene Finanzierung oder das Leasing ablösen. Organisiere eine Bankbestätigung über die Pfandrechtslöschung, um dies dem Käufer oder der Käuferin nachzuweisen.
Nutze Online-Plattformen wie willhaben.at, autoscout24.at oder gebrauchtwagen.at, um vergleichbare Modelle zu finden. So erhältst du einen guten Überblick über die aktuellen Marktpreise. Bewertungsdienste wie Eurotax liefern eine präzise Marktwertbestimmung, sind für Privatkund:innen aber nur eingeschränkt zugänglich.
Setze einen Preis fest, der dir einen kleinen Verhandlungsspielraum lässt. Bedenke, dass die meisten Käufer:innen handeln möchten. Sei bereit, Argumente wie ein neues Pickerl, Erstbesitz, den guten Zustand oder eine lückenlose Servicehistorie zu nutzen, um deinen Preis zu rechtfertigen, bei E-Autos oder Hybriden Akku-Zustandsbericht, Ladezubehör und Softwareupdates.
Hol auch Händlerangebote ein, um deine Verhandlungsposition zu stärken.
Gute Fotos sind das A und O. Erstelle Fotos bei Tageslicht. Zeige das Auto aus allen Blickwinkeln (360° von außen), mache Fotos vom Innenraum und von besonderen Details. Fotografiere auch wichtige Dokumente wie den Pickerl-Bericht oder das Serviceheft. Achte darauf, Kennzeichen und persönliche Daten unkenntlich zu machen.
Die bekanntesten Plattformen für den Privatverkauf in Österreich sind willhaben.at, autoscout24.at und gebrauchtwagen.at. Auch Herstellerbörsen, Händlernetzwerke oder Social-Media-Gruppen können interessant sein.
Die Beschreibung in deinem Inserat sollte vollständig und ehrlich sein. Gib alle relevanten Daten an:
Um im Netz besser gefunden zu werden, baue relevante Suchbegriffe in dein Inserat ein wie „Gebrauchtwagen verkaufen“, „Auto verkaufen online“ oder „Privatverkauf Auto Österreich“.
Kläre am Telefon oder per E-Mail, ob die Interessent:innen ein ernsthaftes Kaufinteresse haben und den Kauf finanzieren können.
Vereinbare einen Termin für eine Besichtigung beziehungsweise für eine Probefahrt an einem sicheren, öffentlichen Ort und tagsüber. Idealerweise nimmst du eine Begleitperson mit.
Lass dir vor der Probefahrt einen Ausweis zeigen, nimm eine Kopie und vereinbare eine feste Route und fahre auf jeden Fall mit.
Bei einer Probefahrt stellt sich die Frage der Haftung für mögliche Schäden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine von beiden Parteien unterschriebene Probefahrt-Vereinbarung zu empfehlen, in der die Haftung bei Schäden geregelt ist. Sie sollte enthalten:
die persönlichen Daten beider Parteien
Angaben zur Versicherungsgesellschaft und zu deiner Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Vollkasko, Vollkasko mit Selbstbeteiligung)
Nummer und Gültigkeit des Führerscheins der Interessentin oder des Interessenten (unbedingt prüfen!)
Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Kennzeichen
Kilometerstand zu Beginn der Probefahrt
festgelegte Dauer der Probefahrt
Der wichtigste Punkt ist die Regelung für den Fall, dass die Person bei der Probefahrt einen Schaden verursacht. Während der Probefahrt gilt die Kfz-Versicherung der Halterin oder des Halters. Die Vereinbarung sollte jedoch festhalten, dass der oder die Probefahrende für alle selbst verursachten Schäden am Fahrzeug und gegenüber Dritten haftet, die nicht von deiner Versicherung übernommen werden. Dazu gehören auch die Selbstbeteiligung bei einer Kaskoversicherung oder eine höhere Versicherungsprämie für dich infolge des Schadens.
Vorsicht bei:
Überzahlungsmaschen: Der oder die Käufer:in behauptet, versehentlich zu viel überwiesen zu haben und bittet, die Differenz zurückzuzahlen.
Schecks oder Treuhand-Fakes: Der oder die Käufer:in schlägt vor, den Kauf über einen Treuhandservice abzuwickeln, bis das Auto übergeben ist.
Phishing-Mails, die aussehen wie Nachrichten von bekannten Verkaufsplattformen.
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist unverzichtbar. Er schützt beide Parteien und sollte alle relevanten Informationen enthalten. Dazu gehören:
Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
Kilometerstand
Angaben zu bekannten Unfallschäden, Mängeln und besonderen Ausstattungen
Kaufpreis und Zahlungsart
Datum der Übergabe
Korrekte Formulierung des Gewährleistungsausschlusses bei Privatverkauf
Vorlagen findest du zum Beispiel bei der ARBÖ.
Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Gib keine Originaldokumente aus der Hand, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Die sicherste Zahlungsart ist die Echtzeit-Überweisung in der Bankfiliale, bei der du die Bestätigung der Gutschrift sofort erhältst. Barzahlung in der Bank ist ebenfalls eine gute Option. Eine Barzahlung außerhalb einer Bankfiliale ist riskant, da es sich um Falschgeld handeln könnte. Akzeptiere keine Schecks, anonyme Zahlungsdienste oder Treuhandkonten.
Entferne vor der Übergabe Maut-Vignetten und Parkberechtigungen, lösche im Fahrzeug persönliche Daten (Handy, Navi, Apps) und führe einen Werksreset durch.
Fülle ein Übergabeprotokoll aus, das den aktuellen Zustand des Autos, den Kilometerstand festhält und mit dem der oder die Käufer:in das übergebene Zubehör (Schlüssel, Bordmappe, Reifen/Zubehör) mit Unterschrift bestätigt.
Nach dem Verkauf musst du dein Auto unverzüglich bei der Zulassungsstelle abmelden. Solange das Auto auf dich angemeldet ist, haftest du. Dafür brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) und Teil II (Typenschein). Die Kennzeichen gibst du zurück. Informiere deine Versicherung über den Verkauf. Mit der Abmeldung endet auch deine Haftpflichtversicherung.
Eventuelle Guthaben bei Steuer oder Versicherung werden dir rückerstattet.
Welche Dokumente brauche ich, um ein Auto zu verkaufen?
Du brauchst die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den Pickerl-Bericht (§57a), das Serviceheft und gegebenenfalls weitere Rechnungen.
Welche Dokumente braucht der oder die Käufer:in für die Zulassung?
Der oder die Käufer:in benötigt die Zulassungsbescheinigung Teil II, den Kaufvertrag und einen gültigen Ausweis, um das Auto auf den neuen Namen anzumelden.
Wie verkaufe ich ein Auto ohne „Pickerl” (§57a-Überprüfung)?
Der Verkauf ist möglich, aber der Preis ist deutlich geringer, denn Käufer:innen kalkulieren Reparaturkosten. Du musst den fehlenden Pickerl-Nachweis und die damit verbundenen Mängel im Inserat und Kaufvertrag klar kommunizieren. Hat das Pickerl die viermonatige Toleranzfrist überschritten, gilt das Fahrzeug als nicht verkehrssicher. Dann kannst du es nur abgemeldet oder als „Bastlerauto“ verkaufen.
Über welche Online-Plattformen kann ich mein Auto verkaufen?
Die bekanntesten in Österreich sind willhaben.at, autoscout24.at und gebrauchtwagen.at.
Wie verkaufe ich am besten mein Auto an einen Händler?
Hole Angebote von verschiedenen Händlern ein. Oft bieten diese einen sofortigen Ankauf. Der Ablauf ist meist sehr schnell und unkompliziert. Prüfe aber, ob der Preis fair ist, indem du ihn mit dem Privatverkaufspreis vergleichst.
Kann ich einen Gebrauchtwagen ins Ausland verkaufen und was ist zu beachten?
Ja, das ist möglich. Wenn du dein Auto ins Ausland verkaufst, muss sich der Käufer oder die Käuferin ein Überstellungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen besorgen. Diese sind für einen begrenzten Zeitraum gültig und dienen ausschließlich der Überführung. Im Kaufvertrag sollte der Verkauf ins Ausland vermerkt werden.