Bei einem Wunschkennzeichen bestimmst du die Buchstaben- und Zahlenkombination auf deinem Kfz-Kennzeichen selbst – im Rahmen der behördlichen Vorgaben. So verleihst du deinem Gefährt eine persönliche Note und machst dein Nummernschild zum Hingucker. Beliebt sind Initialen – des eigenen Namens, eines geliebten Menschen oder einer verehrten Persönlichkeit kombiniert mit einem Datum – beispielsweise einem Geburts- oder Hochzeitstag.

 

Was sind Wechselkennzeichen?

Wechselkennzeichen sind ideal, wenn du zwei oder drei Fahrzeuge besitzt, die du abwechselnd fährst. Mit einem Kennzeichen kannst du bis zu drei Fahrzeuge anmelden und damit Geld sparen. Die Voraussetzungen: Die Kraftfahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören und das Nummernschild muss auf alle Fahrzeuge passen.

Wichtig ist, dass das Kennzeichen immer jeweils nur an einem Fahrzeug angebracht ist. Nur dieses Fahrzeug darf gefahren werden. Achtung: Nicht genutzte Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln darfst du nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen.

 

Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

Du kannst ein Wunschkennzeichen reservieren oder sofort zugewiesen bekommen. In beiden Fällen steht dir das gewünschte Kennzeichen 15 Jahre lang zur Verfügung. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Behörde. Abhängig von deinem Hauptwohnsitz kann das die Bezirkshauptmannschaft/Magistrat sein, in Wien ist es das Verkehrsamt, in den Landeshauptstädten sind es die Landespolizeidirektionen. Zusammen mit dem Antrag musst du eine Meldebestätigung und bei Firmen einen Firmenbuchauszug vorlegen.

Wenn das gewünschte Kennzeichen noch nicht vergeben ist und es keinen Grund für eine Ablehnung gibt, erhältst du von der Behörde eine Bewilligung für das Kennzeichen oder eine Bestätigung für die Reservierung. Mit der Bewilligung gehst du zur Zulassungsstelle, um dein Fahrzeug anzumelden. Vorher musst du natürlich noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um bei der Zulassung eine Versicherungsbestätigung vorlegen zu können.

Die Kennzeichentafeln werden im Zuge der Zulassung bei der Zulassungsstelle ausgegeben. Hast du dein Kennzeichen nur reserviert, musst du es nicht gleich nutzen. Die Reservierung erlischt aber, wenn du sie nach fünf Jahren noch nicht in Anspruch genommen hast.

Wichtig: Gibst du das Wunschkennzeichen vorzeitig zurück, erlischt es sofort und es erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.

Die Kosten für Wunschkennzeichen

Für ein individuelles Kennzeichen zahlst du (Stand 2025) insgesamt 228,30 Euro, bestehend aus:

  • Einer Abgabe von 200 Euro an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds,

  • 14 Euro Verwaltungsgebühren,

  • 14,30 Euro Antragsgebühren.

Hinweis: Diese Kosten für die Bewilligung/Reservierung sind zusätzlich zu den normalen Kosten zu entrichten, die bei jeder Zulassung anfallen. Bei der Zulassungsstelle zahlst du außerdem:

  • 181,70 Euro für eine Neuanmeldung (Kostenbeitrag des Versicherungsverbandes),

  • 23 Euro für die Kennzeichentafeln,

  • 1,90 Euro für die Begutachtungsplakette ("Pickerl").

Verlängerung nach 15 Jahren

Nach Ablauf von 15 Jahren verliert das Wunschkennzeichen seine Gültigkeit. Wenn du es verlängern möchtest, musst du erneut zahlen. Die Verlängerung kostet fast genauso viel wie der erste Antrag: 200 Euro für den Verkehrssicherheitsfonds und 14 Euro Verwaltungskosten. Möchtest du dein Wunschkennzeichen verlängern, beantragst du das bei der Zulassungsstelle deiner Kfz-Versicherung. Den Antrag auf Verlängerung kannst du frühestens sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens stellen. Die Verlängerung gilt wieder für 15 Jahre.

Wenn das Wunschkennzeichen nicht verlängert wird, musst du es gegen ein Standardkennzeichen austauschen. Das Fahrzeug muss aber nicht neu zugelassen werden.

Nicht jeder Wunsch wird erfüllt

Dieses Kennzeichen ist dem Bundeskanzler vorbehalten.
Dieses Kennzeichen ist dem Bundeskanzler vorbehalten.

Einschränkungen bei der Gestaltung

 

Völlig frei bist du bei der Gestaltung deines Wunschkennzeichens nicht. Auch hier steht ganz links immer die Abkürzung des Ortes der Zulassungsbehörde mit einem oder zwei Buchstaben. Es folgen das Landeswappen und erst dann die wählbare Buchstaben- oder Ziffernkombination.

Die Zeichenzahl ist begrenzt. Die wählbare Kombination kann aus drei bis sechs Zeichen bestehen.

Wichtig: Nach dem Kürzel der Zulassungsbehörde müssen mindestens drei freie Zeichen verbleiben, da die wählbare Kombination selbst aus drei bis sechs Zeichen bestehen kann (abhängig vom Platz auf dem Nummernschild).

Nicht erlaubt sind lächerlich oder anstößig wirkende Kombinationen oder solche, die in Kombination mit dem Kürzel der Zulassungsbehörde eine lächerliche oder anstößig wirkende Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination ergeben.

 

Wie bekomme ich ein Wechselkennzeichen?

Zunächst gehst du zu deiner Kfz-Versicherung, um deine Fahrzeuge zu versichern. Bei einem Wechselkennzeichen wird die Prämie für die Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer nur für ein Fahrzeug bezahlt – und zwar jeweils für dasjenige mit der höchsten Versicherungsprämie beziehungsweise der höchsten Versicherungssteuer. Auf der Versicherungsbestätigung müssen aber alle Fahrzeuge, die mit dem Wechselkennzeichen genutzt werden sollen, vermerkt sein.

Wenn du eine Kaskoversicherung wünschst, musst du üblicherweise für jedes Fahrzeug eine gesonderte Prämie bezahlen. Oft gibt es jedoch günstigere Tarife für das zweite bzw. dritte Fahrzeug. Erfrage konkrete Angebote bei deiner Versicherung, zzum Beispiel der Wüstenrot Versicherungs AG

Mit der Versicherungsbestätigung und den anderen erforderlichen Unterlagen (Reisepass/Personalausweis, Genehmigungsnachweise der Fahrzeuge) gehst du zur Zulassungsstelle und meldest die Fahrzeuge an. Versicherer bieten oft an, dies für Kunden zu übernehmen. Alle Fahrzeuge müssen gesondert zugelassen werden. Du erhältst einen einzigen Zulassungsschein Teil I (mit allen Fahrzeugen eingetragen) und je ein Zulassungsdokument Teil II (mit den jeweiligen Fahrzeugdaten).

Die Fälligkeit für die periodische §57a-Begutachtung der Fahrzeuge („Pickerl”) bleibt für jedes Fahrzeug separat bestehen, auch wenn sie dasselbe Wechselkennzeichen nutzen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Kann ein Wunschkennzeichen übertragen werden?
Nein, die Verwendung eines Wunschkennzeichens ist ein persönliches Recht und daher nicht übertragbar.

Was passiert mit dem Wunschkennzeichen bei einem Umzug?
Wenn du umziehst und sich dadurch die Zulassungsbehörde ändert, kannst du dein Wunschkennzeichen nicht mitnehmen. Denn das Kennzeichen enthält die Abkürzung der Zulassungsbehörde deines Wohnortes. Du musst in diesem Fall dein Fahrzeug ummelden und im Zuge dessen bei der neuen Behörde auch ein neues Wunschkennzeichen beantragen. Das verursacht neue Kosten, aber das Recht auf das Kennzeichen (für 15 Jahre) besteht weiterhin. 

Was passiert, wenn ich mein Wunschkennzeichen nach 15 Jahren nicht verlängere?
Das Kennzeichen erlischt. Das Fahrzeug muss auf ein Standardkennzeichen umgemeldet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit wird das Kennzeichen ein Jahr lang gesperrt und steht danach als Standardkennzeichen zur Verfügung.

 

Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.