Es ist spät geworden. Du willst nur noch nach Hause. Und dann steht da dieser Polizist, der dich aus dem Verkehr herauswinkt. Jetzt liegen die Nerven bei vielen Autofahrern blank. Mit dem richtigen Verhalten kommt man jedoch meist glimpflich davon und schneller an sein Ziel als gedacht.

1. Kein Grund zur Panik

Kontrollen zählen zur Routinearbeit der Polizei und dienen der Verkehrssicherheit. Die Polizei überprüft in Österreich anderthalb Millionen Fahrzeuge pro Jahr. Du musst also nicht gleich das Schlimmste befürchten. Selbst wenn du alles richtig gemacht hast, kannst du angehalten werden. Bleibe also ruhig und gehe entspannt an die Sache heran. Wichtig ist laut Revierinspektorin Irene Stauffer von der Landespolizeidirektion Salzburg, dass „der Autofahrer kooperativ ist und den Aufforderungen der Polizeibeamten nachkommt”.

2. Gehe es langsam an

Reduziere deine Geschwindigkeit langsam, achte dabei auf die Fahrzeuge hinter dir. Fahre rechts ran und stelle den Motor ab. Schalte auch das Radio aus. Schalte die Innenraumbeleuchtung an, halte Fahrzeugpapiere, Führerschein und Zulassungsschein bereit und lege die Hände ans Steuer.

„Der oder die Angehaltene sollte dann das Fenster herunterfahren und auf weitere Anweisungen warten", erläutert Stauffer. „Aussteigen bitte nur, wenn dazu aufgefordert wird, etwa um die Pflichtausrüstung – Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten –  zu zeigen. Auch für einen Alkovortest muss der Autofahrer aussteigen." Mit Alkovortest bezeichnet man einen vorläufigen Atem-Alkoholtest, der direkt an Ort und Stelle durchgeführt wird.

3. Immer recht freundlich

Ein freundliches Wort kostet nichts und schafft eine entspannte Atmosphäre. Duzen und aufbrausendes Verhalten sind tabu. Vermeide Diskussionen über den Anhaltegrund. Die Polizei darf grundsätzlich immer anhalten, um eine Fahrzeug- und Personenkontrolle durchzuführen. „Fühlen sich Autofahrer ungerecht behandelt, können sie den Beamten nach seiner Dienstnummer fragen“, so Stauffer. „Dann gibt es die Möglichkeit der Beschwerde, die schriftlich – in unserem Fall bei der Landespolizeidirektion Salzburg – unter Angabe der Gründe der Beschwerde eingereicht werden kann."

4. Bloß kein Wort zu viel

„Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“ Bei dieser Frage reden sich Autolenker oft um Kopf und Kragen. „Wir hören oft, dass ein Schild nicht gesehen wurde, weil man zu vertieft ins Radio war“, erzählt Stauffer. „Oder, dass man zum allerersten Mal zum Telefon während der Fahrt gegriffen hat, weil der Anruf so wichtig war." Behalte solche Ausreden besser für dich. Generell gilt: Halte deine Angaben kurz und präzise.

Wichtiges Zubehör in jedem Auto
Warndreieck: gehört in jedes Auto.

Das darf im Auto nicht fehlen

Führerschein und Zulassung sind Pflicht. Auch Warnweste, Pannendreieck und Erste-Hilfe-Kasten müssen immer griffbereit im Auto liegen. Achtung: Im Ausland gelten oft andere Bestimmungen. Informiere dich vor der Abreise über die jeweiligen Mitführpflichten.

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5. Die Polizei kennt alle Ausreden

Ausflüchte wie „Mein Tacho ist wohl kaputt“ oder „Beim Wegfahren hat das Rücklicht noch funktioniert“ sind leicht zu durchschauen. Erfahrene Verkehrspolizisten und Polizistinnen  haben schon alle Ausreden gehört. In den seltensten Fällen wirst du damit einer Strafe entgehen. Vielmehr verärgerst du sie damit.

6. Widerstand ist zwecklos

Weise der Polizei bei Aufforderung neben Fahrzeugpapieren auch die Pflichtausrüstung vor und wirke bei der Überprüfung der Lichtanlage mit. „Kommen Sie auch der Aufforderung zum Alkovortest nach“, sagt Stauffer. Zwar kannst du den Alkovortest verweigern, empfehlenswert ist das jedoch nicht. Denn dann musst du dich einer Atemluftuntersuchung mittels eines geeichten und beweissicheren Alkomaten unterziehen. Verweigerst du auch das, droht dir die gleiche Strafe, als hättest du über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt. 

7. Lügen haben kurze Beine

Fragt die Beamtin oder der Beamte nach deinem Fahrtziel, musst du nicht antworten. „Das ist aber keine Routinefrage der Beamt:innen“, weiß Stauffer zu berichten. „In der Praxis erzählen eh viele von sich aus, wohin sie gerade fahren.“ Das ist auch gut so, denn Verschlossenheit könnte eine genauere Kontrolle provozieren. Auf keinen Fall solltest du lügen.

8. Einsicht ist besser als Nachsicht

Wie hoch eine Strafe ausfällt, hängt auch vom Ermessen des Polizisten ab. Bei geringfügigen Vergehen kann er ein Auge zudrücken und es bei einer Abmahnung belassen. Deswegen ist es ratsam, Einsicht zu zeigen. „Wenn Alkohol im Spiel ist, werden viele schnell aufbrausend“, sagt Stauffer: „Die Polizist:innen versuchen dann, die Situation zu beruhigen. Autofahrer sollten immer versuchen zu kooperieren.

9. Wer schmiert, verliert

Feilschen funktioniert vielleicht am Flohmarkt. Bei der Polizei wirst du damit auf Granit beißen. Keinesfalls solltest du versuchen, den Polizeibeamten mit einer „kleinen finanziellen Zuwendung“ davon zu überzeugen, Milde walten zu lassen. Das kann eine Strafe nach sich ziehen. „Und jeder Polizist weiß, dass eine Geldannahme Amtsmissbrauch ist. Das wird deshalb in der Praxis nicht vorkommen“, erläutert Stauffer.

10. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint

Beifahrer sollten sich nicht in die Verkehrskontrolle einmischen. Das Gespräch findet zwischen der Fahrerin oder dem Fahrer und dem Polizisten statt. Mit Weisheiten wie „Ich hab dir doch gesagt, du fährst zu schnell!“ tut man dem Fahrenden sicher keinen Gefallen.

Alkoholkontrolle
Alkoholkontrolle

Alkohol am Steuer?

Autofahrer dürfen nur mit weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hinters Steuer. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Ansonsten kann es teuer werden:

  • 0,5 bis 0,79 Promille: Bußgelder zwischen 300 und 3.700 Euro, Vormerkung im Führerscheinregister
  • 0,8 bis 1,19 Promille: 800 bis 3.700 Euro; beim ersten Mal einmonatiger Führerscheinentzug, beim wiederholten Mal für drei Monate; verpflichtendes Verkehrscoaching
  • 1,2 bis 1,59 Promille: 1.200 bis 4.400 Euro, Führerscheinentzug für mindestens vier Monate, verpflichtende Nachschulung
  • 1,6 Promille und mehr: 1.600 und 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, Amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Untersuchung

FAQ - häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente musst du bei einer Verkehrskontrolle in Österreich vorzeigen?

Lenkberechtigung(Führerschein) und Zulassungsschein.

Was darf die Polizei bei einer Kontrolle?

  • die Identität der Lenkerin oder des Lenkers feststellen. Hat die Person weder Führerschein noch einen anderen Ausweis dabei, kann die Polizei sie zur Identitätsfeststellung auf die Wache bringen.
  • die Einhaltung der Gurtpflicht, die Beleuchtung, Reifen, Kennzeichen, die Gültigkeit des §57a-“Pickerl” und die Versicherungsdeckung kontrollieren.
  • die Pflichtausrüstung kontrollieren
  • bei Verdacht oder routinemäßig einen Alkomat-Vortest oder Drogenschnelltest durchführen.
  • bei einem gravierenden Verstoß gegen die StVO den Führerschein vorläufig abnehmen und ein vorläufiges Fahrverbot aussprechen.
  • bei Verdacht auf eine Straftat Gegenstände sicherstellen.

Darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Personen, das Fahrzeug oder den Kofferraum durchsuchen?

  • Eine Durchsuchung des Fahrzeugs oder des Kofferraums ist grundsätzlich mit Zustimmung der Fahrzeuglenkerin oder des Lenkers zulässig – mit folgenden Ausnahmen: einem konkreten Verdacht, bei Gefahr im Verzug oder mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
  • Polizist:innen dürfen bei einer reinen Verkehrskontrolle  Fahrzeugführer:innen oder Beifahrer:innen nur bei Gefahr zum eigenen Schutz durchsuchen. 
  • Persönliche Daten zum Beispiel auf dem Mobiltelefon dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage durchsucht werden. 

Welche Pflichten habe ich als Fahrzeuglenker:in bei einer Polizeikontrolle?
Als Fahrzeuglenker:in bist du verpflichtet, anzuhalten, Fahrzeugpapiere und Pflichtausrüstung vorzulegen und bei der Kontrolle des Fahrzeugs mitzuwirken. 

Welche Rechte habe ich als Fahrzeuglenker:in bei einer Polizeikontrolle? 

  • das Recht, Aussagen, die dich belasten könnten, zu verweigern.
  • das Recht auf Einsicht in Akten und Protokolle
  • das Recht, nach einer Dienstnummer zu  fragen und eine schriftliche Beschwerde bei der jeweiligen Landespolizeidirektion einzureichen.
  • an öffentlichen Orten das Recht, Audio- oder Videoaufnahmen der Kontrolle anzufertigen. 
  • das Recht, Alko-Vortests und Drogentests zu verweigern. Bei Verweigerung des Vortests muss man sich jedoch einem Alkomat-Test mit einem geeichten Gerät unterziehen. Wird auch der verweigert, wird das als Lenken mit über 1,6 Promille gewertet, was eine hohe Geldstrafe und ein längeres Fahrverbot zur Folge hat.
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