Pickerl für dein Auto abgelaufen? Eine regelmäßige Überprüfung ist in Österreich verpflichtend für alle Fahrzeuge. Wir erklären, wann das Pickerl fällig ist, wie lange du das Pickerl überziehen darfst, was kontrolliert wird – und wie du dich am besten vorbereitest.
Autobesitzer:innen in Österreich sollten es wissen: Regelmäßig steht die Überprüfung nach §57a Kraftfahrgesetz an – umgangssprachlich als „Pickerl-Begutachtung“ bekannt. Das „Pickerl“ ist die Begutachtungsplakette, die auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird.
Die Begutachtung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass dein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist und keine unnötigen Umweltbelastungen verursacht. Sie gewährleistet deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer:innen. Es werden nicht nur Autos, sondern auch Krafträder, Anhänger und sogar Lkw überprüft.
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um das Pickerl für private Pkw (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) sowie Motorräder, Mopeds, Mofas und Motorroller – von den gesetzlichen Fristen über die notwendigen Unterlagen bis hin zu den entscheidenden Prüfungspunkten und Tipps zur Vorbereitung.
Die Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot
Neben der §57a-Überprüfung ist auch eine Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen der Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot gehen weit über die Leistungen einer klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus. Sie gilt auch für Fahrräder, E-Bikes, Scooter, Rollstühle und Co.
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Der Monat der Erstzulassung bestimmt, wann dein Fahrzeug zur Begutachtung muss. Auf der Begutachtungsplakette ist der Monat der Erstzulassung gestanzt, der gleichzeitig auch der Monat der Fälligkeit ist. Für Pkw, Motorräder und Kleinkrafträder gilt die sogenannte „3-2-1-Regelung“ – die Begutachtung ist fällig:
drei Jahre nach der ersten Zulassung deines Fahrzeugs,
zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und anschließend
ein Jahr nach der zweiten und jeder weiteren Begutachtung.
Du hast jedoch eine Toleranzfrist. Du darfst den Begutachtungstermin einen Monat vorziehen oder die Begutachtung bis zu vier Monate nach dem auf der Plakette gestanzten Monat durchführen. Beispiel: Dein Pickerl zeigt September – dann hast du bis Ende Jänner des Folgejahres Zeit, um die Überprüfung durchzuführen.
Achtung: Diese Frist gilt nur innerhalb Österreichs. Andere Staaten erkennen sie oft nicht an. Wenn du eine Auslandsfahrt planst, kümmere dich also rechtzeitig um ein gültiges Pickerl.
Ermächtigt zur §57a-Begutachtung sind:
Autofahrerclubs wie der ÖAMTC und der ARBÖ. Ihren Mitgliedern bieten sie die Begutachtung günstiger und verbunden mit Services wie vorheriger Terminvereinbarung und Beratung durch erfahrene Techniker:innen an.
Gewerbebetriebe, also Kfz-Werkstätten, die über eine entsprechende Berechtigung verfügen.
Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechniker, Technische Büros oder Ingenieurbüros
Die Kosten hängen von der Fahrzeugklasse ab und variieren je nach Prüfstelle. Ein Preisvergleich kann sich lohnen.
Bringe zur Begutachtung den ersten Teil des Zulassungsscheins im Original mit. Den hast du aber sowieso immer im Auto. Der neue digitale Zulassungsschein kann noch nicht überall ausgelesen werden.
Wenn die Prüfer:innen Zweifel haben, ob dein Fahrzeug noch dem genehmigten Zustand entspricht – beispielsweise nach Umbauten –, können sie das Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigungsbescheid) verlangen.
Geprüft wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Fahrzeugs.
Die Prüfpunkte sind gesetzlich vorgeschrieben. Kontrolliert werden unter anderem:
Mit einer guten Vorbereitung kannst du dir eine Nachprüfung ersparen:
Reinigung: Ein sauberes Auto erleichtert die Kontrolle.
Beleuchtung: Teste alle Lichter, Scheinwerfer, Blinker, Bremsleuchten, die Nebelschlussleuchte sowie die Kennzeichenbeleuchtung. Tausche defekte Glühbirnen aus.
Reifen: Überprüfe den Reifendruck und die Profiltiefe. Die gesetzliche Mindesttiefe liegt bei 1,6 Millimeter, aber für deine Sicherheit sollte das Profil tiefer sein. Achte auch auf Schäden wie Risse, Dellen oder ungleichmäßigen Abrieb.
Flüssigkeiten: Kontrolliere den Füllstand von Motoröl, Kühlflüssigkeit, Scheibenwaschwasser und Bremsflüssigkeit und fülle gegebenenfalls auf.
Windschutzscheibe und Scheibenwischer: Achte auf Steinschläge oder Risse in der Windschutzscheibe. Stelle sicher, dass die Scheibenwischer das Wasser gut abwaschen und tausche, wenn nötig, die Wischerblätter aus.
Warnausrüstung: Überprüfe, ob das Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vollständig an Bord sind. Achte beim Verbandskasten auf eine unbeschädigte Verpackung der Materialien und darauf, dass das Verfallsdatum nicht überschritten ist.
Geräusche: Achte auf ungewöhnliche Geräusche während der Fahrt – sie können auf Defekte hinweisen.
Wenn dein Fahrzeug bei der Begutachtung Mängel aufweist, werden sie im Gutachten vermerkt. Die Konsequenzen sind je nach Schwere unterschiedlich:
Bei leichten Mängeln bekommst du dein Pickerl, musst die Mängel aber innerhalb einer bestimmten Frist beheben.
Als Lenker:in eines Fahrzeugs bist du für die Gültigkeit des Pickerls und die Einhaltung der Fristen verantwortlich. Ein abgelaufenes Pickerl ist kein Kavaliersdelikt. Wenn du über die Toleranzfrist hinaus mit einem abgelaufenen Pickerl unterwegs bist, drohen dir Strafen von bis zu mehreren hundert Euro, in schweren Fällen der Entzug der Zulassung. Bei einem Unfall kann die Versicherung Leistungen kürzen.
Ist die Plakette beschädigt oder unleserlich, kannst du bei der letzten Begutachtungsstelle eine Ersatzplakette beantragen. Dazu brauchst du den Zulassungsschein und das letzte Gutachten.
Die §57a-Begutachtung ist mehr als eine Formalität oder eine lästige Pflicht, sondern ein wichtiger Beitrag zu Sicherheit und Umweltschutz. Bereite dein Fahrzeug rechtzeitig vor, dann sparst du Zeit, Geld und Nerven.
Wie viel kostet ein Pickerl in Österreich?
Die Pickerlüberprüfung für ein E-Auto kostete in Österreich 2025 inklusive Plakette zwischen 60 und 150 Euro.
Wie lange ist das Pickerl gültig?
Das hängt von der Fahrzeugklasse ab. Für Pkw gilt die 3-2-1-Regel: erst nach drei Jahren, dann nach zwei Jahren und danach jährlich.
Welche Strafen drohen bei einem abgelaufenen Pickerl?
Es drohen Strafen von 30 bis mehreren hundert Euro, in Einzelfällen auch mehr. Die Polizei kann außerdem die Zulassung entziehen.
Kann ich mein Auto auch bei der ARBÖ oder dem ÖAMTC überprüfen lassen?
Ja. Beide Clubs sind anerkannte Begutachtungsstellen und bieten die Überprüfung an – für Mitglieder meist zu günstigeren Konditionen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Begutachtung?
Für die §57a-Begutachtung ist unbedingt der erste Teil des Zulassungsscheins erforderlich. Es gibt zwei Teile des Zulassungsscheins: Der erste Teil ist länger, den hat man auch immer mit im Auto bei den Fahrzeugpapieren. Der zweite Teil ist um ein 1/4 kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet.