Bis zum Jahr 2040 will Österreich klimaneutral sein. Zu diesem Zweck unterstützt die österreichische Bundesregierung  mit der Aktion „Kesseltausch“ im Rahmen der Sanierungsoffensive Privatpersonen beim Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Systeme – so wie zuvor schon mit der Initiative „Raus aus Öl und Gas“. Das Programm läuft bis Ende 2026, solange Budgetmittel vorhanden sind.

Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Du kannst einen Antrag stellen, wenn du (Mit-)Eigentümer:in, Bauberechtigte:r oder Mieter:in eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses bist und dort  eine fossile Heizung ersetzen möchtest. Es spielt keine Rolle, ob das Haus dein Hauptwohnsitz ist. Es findet keine Einkommensprüfung statt.

Das Bild zeigt Müllverbrennungsanlage in Spittelau: der zweitgrößten Fernwärme-Erzeuger Wiens
Die Müllverbrennungsanlage in Spittelau ist der zweitgrößten Fernwärme-Erzeuger Wiens.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer alten, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizanlage (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem, 

  • vorzugsweise der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- oder Fernwärmenetz.

Ist der Anschluss an Nah- oder Fernwärme nicht möglich oder zu teuer, wird auch der Umstieg auf die Alternativen gefördert:

  • Holzzentralheizungen, beheizt mit Pellets, Stückholz oder Hackgut

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Wasser-Wasser oder Sole-Wasser)


Der Anschluss an Nah- oder Fernwärme gilt als wirtschaftlich unzumutbar, wenn die Kosten der klimafreundlichen Alternativen mindestens 25 Prozent unter denen des Fernwärmeanschlusses liegen.

Willst du nicht nur die Heizung austauschen, sondern  auch eine thermische Gebäudesanierung durchführen, so kannst du dafür einen „Sanierungsbonus im Einfamilienhaus“ beantragen. Nähere Informationen dazu findest du unter www.sanierungsoffensive.gv.at.

Einen Bonus gibt es, wenn du zusätzlich eine Solaranlage einbauen lässt oder eine Tiefenbohrung für deine Wärmepumpe durchführen lässt.

Auf den beiden Bildern sind Ober- und unterirdische Fernwärmerohre zu sehen.
Ober- und unterirdische Fernwärmerohre

So hoch ist die Förderung

Neues Heizsystem                                 Maximale  Förderung

Nah- oder Fernwärme                            6.500 €
Wärmepumpe                                          7.500  €
Holzzentralheizung                                 8.500  €
Bonus Solaranlage                                  2.500 €
Bonus Tiefenbohrung / Brunnen          5.000 €

Die Förderung ist insgesamt mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Tipp: Du darfst die Bundesförderung mit einer Förderung deines Bundeslands kombinieren – das erhöht die Gesamtsumme deutlich. Sämtliche in Anspruch genommenen Förderungen dürfen die Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen.

Auf dieser Seite findest du die Links zu den Landesförderungen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Förderung beantragst du online über www.sanierungsoffensive.gv.at in zwei Schritten:

1. Registrierung

Bevor du startest, hol dir am besten eine Energieberatung deines Bundeslands. Die Bundesländer bieten sie kostenlos an. Das Beratungsprotokoll brauchst du später für die Registrierung. Nach der Beratung weißt du, welches Heizungssystem für dich infrage kommt. Suche dir jetzt einen Fachbetrieb für die Umsetzung und  lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen.

Registriere dich mit deinem geplanten oder bereits umgesetzten Projekt online unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Dabei gibst du an, welches Heizsystem du planst und wie viel es kosten wird. Nach der Registrierung erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Zugang zur Online-Plattform. Das Förderbudget ist damit neun Monate für dich reserviert. So lange hast du ab diesem Zeitpunkt Zeit, um dein Projekt umzusetzen.

2. Antrag stellen

Sobald die neue Heizung installiert und bezahlt ist, reichst du online den Antrag ein – mit diesen Unterlagen:

  • Energieberatungsprotokoll

  • Endabrechnungsformular

  • alle Rechnungen

Nach der Prüfung bekommst du die Förderzusage und die Auszahlung.

Das linke Bild zeigt einen älteren Mann, der eine Ölheizung bedient. Das rechte Bild zeigt einen Ölbrenner.
Veraltet und klimaschädlich: Ölheizung. Rechts: Ölbrenner

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

  • Die neue Heizung muss von einer befugten Fachfirma installiert werden.
  • Alte Öl- oder Gastanks müssen fachgerecht entsorgt oder verplombt werden.

  • Es werden nur Rechnungen für Material und  Montage anerkannt – reine Materialrechnungen jedoch nicht.

  • Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von dieser bezahlt worden sein.

  • Gefördert werden nur Arbeiten, die ab dem 3. Oktober 2025 durchgeführt wurden.

Förderzeitraum – Wie lange läuft die Aktion Kesseltausch?

Registrierungen und Anträge sind ab November 2025 bis spätestens 31. Dezember 2026 möglich – oder solange Geld im Fördertopf ist.
 Je früher du startest, desto besser stehen die Chancen auf Förderung.

Checkliste Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Diese Angaben machst du bei der Registrierung:

  • Angaben zum Heizungstausch (Art der Maßnahme und Kosten)
  • Angabe des ausführenden Unternehmens (vorläufig, Änderungen vorbehalten)

Diese Unterlagen benötigst du für die Registruerung :

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes. 

Diese Unterlagen benötigst du für die Antragstellung:

  • Alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
  • Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit habe ich nach der Registrierung?

Du hast 9 Monate, um den Heizungstausch abzuschließen und den Antrag einzureichen.


Kann ich Förderungen kombinieren?

Ja, die Bundesförderung kannst du mit Landesförderungen kombinieren. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Förderungen deine tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigt.

 

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