Damit guter Rat nicht teuer wird: der Wüstenrot Mobilitäts-Rechtsschutz

Ihre Absicherung gegen Anwalts-, Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten.

Mit dem Mobilitäts-Rechtsschutz von Wüstenrot haben Fahrzeug-Halterinnen und -Halter die Möglichkeit, mit allen Mitteln für ihr Recht zu kämpfen – auch wenn die Durchsetzung dieser Rechte nur durch Anwälte und Gerichte möglich ist. Denn im Versicherungsfall übernimmt Wüstenrot die Anwalts-, Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten.

Rundum abgesichert
 

Freie Wahl der Rechtsberatung 
Sie suchen Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt selbst aus

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Im Privat- und Berufsbereich (nur unselbstständige Erwerbstätigkeit) und Mobilitäts-Schutz im Privatbereich

Lenker-Rechtsschutz und Lenker-Vertrags-Rechtsschutz 
inklusive Streitigkeiten aus Car-Sharing-Verträgen

Ausfallsversicherung
Für Ansprüche aus Körperschäden bis € 40.000,- (im Rahmen des Fahrzeug-, Lenker- sowie Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz)

Die Mobilitäts-Rechtsschutzversicherung

Jetzt auch für Fahrräder, E-Bikes, Segways, Rollstühle und Co erhältlich.

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Freie Anwaltswahl und -beauftragung

zum Loco Tarif (Leistungen werden zu lokalen Tarifen abgerechnet, ohne zusätzliche Kosten)

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Erweiterter Straf-Rechtsschutz

im Privat- und Berufsbereich (nur unselbstständige Erwerbstätigkeit)

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Lenker-Rechtsschutz

und Lenker-Vertrags-Rechtsschutz

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Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz

im Privat- und Berufsbereich (nur unselbstständige Erwerbstätigkeit) und Mobilitäts-Schutz im Privatbereich

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Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz

bis € 10.000,- im Rahmen des Fahrzeug-, Lenker- sowie Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz

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Versicherung für Körperschäden

Ausfallsversicherung bei Verletzungen bis € 40.000,- (im Rahmen des Fahrzeug-, Lenker- sowie Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz) 

Weitere enthaltene Leistungen

 
Pkw/Kombi,
einspurige Kfz
Fahrräder, E-Bikes,
Segways, (E-)Scooter,
Krankenfahrstühle
 Versicherungssumme € 100.000,-
Fahrzeug-Rechtsschutz mit behördlich genannten Kennzeichen. (Wechselkennzeichen beitragsfrei)-
Geschäftlich befördertes Gut (nur selbstständige Erwerbstätigkeit)-
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz-
Vertrags-Rechtschutz im Privatbereich für Fahrräder, E-Bikes, Segways, (E-)Scooter, Krankenfahrstühle-
Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Kfz-Versicherungsvertrag-
Verdienstentgang für die versicherte Person (nur selbstständige Erwerbstätigkeit)-
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Mit nur wenigen Klicks zu Ihrer Mobilitätsversicherung.

Berechnen Sie Ihre Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung ganz einfach online. 

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Rechtsschutzversicherung PRIVAT

Mit unserem Rechtsschutz PRIVAT sind preisgünstige Erweiterungen auch für andere Lebensbereiche möglich.

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Alles, was Sie brauchen

Bei Österreichs großem Allfinanzdienstleister können Sie Ihren Mobilitäts-Rechtsschutz passend auf Ihre individuellen Bedürfnisse zusammenstellen. Alles, was Sie brauchen. Ganz wie Sie wollen.

Für jeden der viel und regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, ist ein Mobilitäts-Rechtsschutz sinnvoll. Denn die Möglichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden, ist für niemanden auszuschließen. Aber auch bei Delikten im Straßenverkehr sowie bei rechtlichen Angelegenheiten rund um dein eigenes Fahrzeug, kann dir ein Mobilitäts-Rechtsschutz weiterhelfen.

Die Vollkasko-Versicherung federt das finanzielle Risiko von Totalschäden oder Reparaturen bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vor allem für Käufer:innen eines Neuwagens ist es wichtig, kein Finanz-Desaster zu erleben, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall zerstört wird. Eine Vollkasko-Versicherung ist insbesondere sinnvoll, wenn das versicherte Fahrzeug nach vier Betriebsjahren noch immer einen hohen Zeitwert besitzt. Hat das Auto schon einige Jahre hinter sich, genügt meist der Schutz in der Teilkasko-Versicherung. Diese ist günstiger, deckt das Risiko der Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Unfall aber nicht ab.

Die Online-Zulassung von Wüstenrot ist für Sie mit keinen Extrakosten verbunden.
Für die Zulassung und Kennzeichen fallen die in Österreich üblichen und fixierten Gebühren an:

Zulassungsgebühren und Kostenersatz

  • Zulassungsgebühr € 119,80 (inkl. späterer Änderungen und Abmeldung)
  • Kostenersatz des Versicherers € 60,80 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
  • Begutachtungsplakette € 2,30
  • Verwaltungsabgabe € 1,10 Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Scheckkartenzulassungsschein € 28,10 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)

Entgelt für Kennzeichentafeln

  • EU-Kennzeichentafeln
  • Garnitur, zweiteilig, vordere Tafel/hintere Tafel € 23,00 
  • Einzeltafel € 11,50 (Kennzeichentafeln nach § 49 Abs. 4 Z. 1 KFG 1967 retroreflektierend; GKT)
  • EU-Kennzeichentafel zweizeilig für Motorräder (MRT) € 13,00 retroreflektierend 
  • Kennzeichentafel für Motorfahrräder (MFT) € 8,50 retroreflektierend

In 4 Schritten können Sie Ihr Kraftfahrzeug bei Wüstenrot online zulassen – schneller geht’s nicht: 

  • einfach den Hinweisen folgen 
  • Ihre persönlichen Daten eingeben 
  • alle notwendigen Dokumente hochladen 
  • und innerhalb von 24 h (werktags zu den jeweiligen Geschäftszeiten) Ihr Kennzeichen abholen – in einer Wüstenrot Zulassungsstelle, die für Ihren Behördenbezirk zuständig ist. 

Der Abschluss einer Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot ist für Privatkundinnen und Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukundinnen und Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.

Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:

  • ab 251 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015
  • ab 450 kW
  • Gesamtgewicht über 3.500kg

Ebenso sind Versicherungsnehmer:innen unter 23 Jahren mit einem Kfz oder Motorrad über 105 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit einer Wüstenrot Beraterin oder einem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf. 


Darüber hinaus ausgeschlossene Risiken

Mobilitätsversicherung

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer:in nicht beantragt werden:

  • alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeführte Kfz
  • Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen 
  • landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
  • Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring/Landwirtschafliches Nebengewerbe
  • Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
  • Nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (Fahrräder, E-Bikes, Segways, Scooter, E-Scooter, Krankenfahrstühle), wenn diese nicht in privater Verwendung stehen
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
  • Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
  • Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern oder Antragstellerinnen 

1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer oder die jeweilige Versicherungsnehmerin angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.


Mobilitäts-Kasko

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte nicht beantragt werden:

  • Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung 
  • Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden 
  • kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art 
  • Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
  • Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
  • Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX

Mobilitäts-Unfallvorsorge

  • Kann nur mit aufrechter Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs abgeschlossen werden.
  • Kann ausschließlich für PKW, Kombi, einspurige Kraftfahrzeuge bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht sowie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 2 Punkt 22 der Straßenverkehrsordnung abgeschlossen werden. 
  • Für Firmen-Pkw kann nur die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker abgeschlossen werden, die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker + Insassen ist ausgeschlossen!
  • Für Kfz zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Mobilitäts-Unfallversicherung ausgeschlossen!

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und/oder sein:e oder ihre Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, erstreckt sich der Versicherungsumfang nicht auf die Leistungen „Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“ und „Erweiterter Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“.
  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der Mobilitätsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
  • Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern
  • Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen
  • Risiken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind
  • Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland

 

Darüber hinaus anfragepflichtige Risiken

Mobilitäts-Haftpflichtversicherung

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein Kfz oder Motorrad ab 106 kW (145 PS) beantragt wird 
  • Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10 
  • Fahrzeuge ab 450W (612 PS) 
  • Fahrzeuge ab 251 kW (342 PS), deren Erstzulassung vor 2015 liegt 
  • Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.) 
  • 4-rädrige Leicht-Kfz (Microcar) 
  • Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen 
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot 
  • Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht 
  • gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken 

Mobilitäts-Kasko

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 200.000 Euro
  • Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro
  • Wohnmobile und Wohnwagen 

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen

Ihre Insassen (jene Personen, denen Sie das Mitfahren erlauben) sind mit Ihnen im Rahmen der Mobilitäts-Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Mobilitäts-Unfallvorsorge von Wüstenrot. Zu den Versicherungssummen für den berechtigten Lenker des versicherten Fahrzeugs stehen für weitere Insassen (max. 4) bzw. den Aufsassen zusätzliche Versicherungssummen zur Verfügung.

Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Länder der EU und darüber hinaus auf Europa im geographischen Sinn. 

Die „Große Internationale Versicherungskarte“ erweitert die örtliche Geltung auf die Staaten Israel, Tunesien, Türkei, Marokko und Aserbaidschan. In diesen Ländern ist diese Karte  ein unverzichtbares Einreisedokument. Mit dem dauerhaften Einschluss dieses Bausteins muss die Erweiterung der örtlichen Geltung im Anlassfall nicht extra beantragt werden und ist auch viel kostengünstiger.

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Serien-Sieger Wüstenrot: 2023 erneut bestes Schadensmanagement

Für uns als Wüstenrot Gruppe ist es immer eine besondere Auszeichnung, wenn unsere Kundinnen und Kunden unsere Arbeit schätzen und positiv bewerten. Der Recommender-Award des Finanz-Marketing Verbands Österreich (FMVÖ) ist ein Award als Anerkennung für besondere Kundenorientierung. Mit ihm werden jene Institute ausgezeichnet, die die höchste Weiterempfehlung von Kundinnen und Kunden erhalten. Wüstenrot erhält, wie schon im Vorjahr, auch 2023 den Recommender Sonderpreis für das beste Schadensmanagement. Ein schöner Beleg für den besonderen Wüstenrot Service und den herausragenden Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen! Wir danken ihnen sowie unseren Kundinnen und Kunden von Herzen.

Wir sind für Sie da.

Kundenservice ist uns bei Wüstenrot besonders wichtig. Deshalb sind wir auch gerne persönlich für Sie da. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über jahrelange Expertise in den Bereichen Bausparen, Versicherung und Finanzierung. 

Finden Sie den passenden Berater oder die Beraterin einfach in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

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Georg Neubauer

Kundenbetreuer für Bank, Bausparkasse, Versicherung. Seit 2014.

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Roman Vorraber

Mit großem Engagement dabei: für Familie und Kunden.

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Richard Drumlic

Ihr Spezialist für Finanzierungen und Geldangelegenheiten.

Wüstenrot Online Magazin

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Urlaub daheim: Schöne Auto- und Motorradtouren durch Österreich

Nach diesem Winter macht es besonders Spaß, wieder rauszugehen und die Natur zu genießen. Du weißt noch nicht, wo es hingehen soll? MEIN LEBEN hat für dich sieben wunderschöne Österreich-Routen ausgesucht.

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A Great Ride – Motorradtouren zu unseren Nachbarn

Der Frühling naht und endlich kannst du wieder auf dein Bike steigen. Wenn du dich ein bisschen warm gefahren hast, dann kann es losgehen auf einen größeren Ausflug: Wir zeigen dir fünf schöne Touren in Österreichs Nachbar-Regionen.

✓ = versichert

– = nicht versichert

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/Lebensgefährten/ eingetragenen Partner und deren minderjährige Kinder.
Kinder bleiben über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern sie nachweislich
a) an der Adresse des Versicherungsnehmers ihren Hauptwohnsitz haben und
b) den Präsenzdienst/Wehrersatzdienst ableisten oder für sie die staatliche Familienbeihilfe bezogen wird bzw., falls keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, keine eigenen zu versteuernden Einkünfte von mehr als € 10.000,- pro Kalenderjahr vorliegen.
Der Versicherungsschutz gilt im Fahrzeug-Rechtsschutz sowie Mobilitäts-Schutz im Privatbereich auch für berechtigte Lenker sowie berechtigte Insassen/Aufsassen.

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Die neue Wüstenrot App: Eine für alles.

Bank, Versicherung, Bausparkasse: Mit der neuen Wüstenrot App haben Sie Ihr eBanking und all Ihre Versicherungs- und Finanzierungsprodukte immer im Blick – und jederzeit im Griff. Einfach, schnell und sicher! 

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