zum Lokal-Tarif
inklusive Lenker-Vertrags-Rechtssschutz
für das mit dem behördlichen Kennzeichen genannte Fahrzeug (Wechselkennzeichen beitragsfrei)
für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bzw. Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten
Ausfallversicherung bei Verletzungen
für Fahrrad, Segway, (E-)Scooter, E-Bike, Krankenfahrstuhl
für selbstständige Erwerbstätige
Ja, eine Kfz-Rechtsschutzversicherung ist auch bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung sinnvoll, da beide Versicherungen unterschiedliche Risiken abdecken. Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise nach einem selbstverschuldeten Unfall. Die Kfz-Rechtsschutzversicherung schützt hingegen vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Fahrzeugs.
Ja, im Rahmen des Lenker-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug berechtigt lenken. Der Versicherungsschutz gilt damit nicht nur für Ihr eigenes Fahrzeug, sondern kann Sie auch als Lenkerin bzw. Lenker eines fremden Autos absichern.
Ja, im Rahmen des Lenker-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz auch beim berechtigten Lenken eines Leasingfahrzeugs, Mietwagens oder Firmenfahrzeugs. Der Versicherungsschutz gilt damit auch dann, wenn Sie nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des gefahrenen Fahrzeugs sind. Der Lenker-Rechtsschutz umfasst rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Körperschäden, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen können. Nicht umfasst sind Rechtsstreitigkeiten, die Schäden am Fahrzeug selbst betreffen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung hingegen bietet finanziellen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Nutzung eines Fahrzeugs. Sie unterstützt Sie bei der Durchsetzung eigener Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes unter anderem Kosten für Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Gutachten.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung schützt die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer sowie berechtigte Lenkerinnen und Lenker, Insassen und Aufsassen (bei einspurigen Fahrzeugen). Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus für im selben Haushalt lebende Ehepartner, Lebensgefährten sowie eingetragene Partner und deren minderjährige Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben Kinder bis Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert.