Die Entwicklung der Gesundheitsvorsorge in Österreich ist eine Erfolgsgeschichte. Aus bescheidenen Anfängen ist ein System entstanden, das heute zu den besten der Welt zählt und dennoch vor neuen Herausforderungen steht. Wie geht die Geschichte weiter? Und was bedeutet das für unsere Zukunft?
Die Grundlagen für das Gesundheitssystem in Österreich wurden schon vor fast 150 Jahren geschaffen: Seit 1889 gehörten gewerbliche und industrielle Arbeiter und Angestellte der gesetzlichen Krankenversicherung an. Die Arbeitgeber übernahmen einen großen Teil der Beiträge. Schon damals war das System solidarisch angelegt – Beiträge richteten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Risiko; Leistungen wurden nach Bedarf gewährt. Gesunde finanzierten Kranke, Junge die Alten.
In den 1920er Jahren war der Versicherungsschutz noch fragmentarisch: Arbeiter, Angestellte und Beamte waren in unterschiedlichen Systemen versichert. Die Mehrheit der Bevölkerung war noch unversichert, Selbstständige und Landwirte beispielsweise mussten für ihre Gesundheitsvorsorge selbst aufkommen.
Und die Leistungen für Versicherte waren bescheiden. Die Krankenbehandlung beschränkte sich auf das Notwendigste, Selbstbehalte waren hoch, viele medizinische Behandlungen mussten privat finanziert werden. Zahnbehandlungen, spezialisierte Therapien oder längere Krankenhausaufenthalte konnten für Familien existenzbedrohend werden.
Mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wurde 1956 ein einheitliches System der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung geschaffen. Ein zentraler Baustein war die Mitversicherung von Familienangehörigen wie Ehepartnern und Kindern – ohne zusätzliche Beiträge. In den 1960er Jahren wurde die durch Beiträge finanzierte und vom Solidarprinzip getragene Krankenversicherung schrittweise auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt.
Der wirtschaftliche Aufschwung der Nachkriegszeit ermöglichte es, die Leistungen deutlich zu verbessern: Die hohen Selbstbehalte der Vergangenheit wurden von moderaten Eigenanteilen abgelöst, mehr Behandlungen wurden vollständig übernommen, die ärztliche Versorgung wurde massiv ausgebaut und das Netz an Krankenhäusern verdichtete sich.
Wegweisend war auch der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, der 1974 eingeführt wurde.
In den 1980er Jahren erreichte Österreich eine Versicherungsquote von über 95 Prozent. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bis heute die tragende Säule der Gesundheitsversorgung. Dieses System hat sich bewährt – und macht Österreich zu einem der Länder mit der höchsten Lebenserwartung weltweit.
Dazu trug auch der medizinische Fortschritt bei. Besonders eindrucksvoll ist die Entwicklung bei chronischen Krankheiten: Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs–Krankheiten, die in den 1920er Jahren kaum behandelbar waren, lassen sich heute oft erfolgreich therapieren oder sogar heilen.
Pflichtversicherung:
Alle unselbständig oder selbständig Erwerbstätigen in Österreich sowie ihre Angehörigen sind grundsätzlich pflichtversichert.
Finanzierung:
Die Haupteinnahmequellen der Krankenversicherung sind die Pflichtbeiträge, die sowohl von Arbeitnehmer:innen als auch von Arbeitgeber:innen geleistet werden sowie staatliche Zuschüsse.
Solidaritätsprinzip:
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Die Leistungen sind unabhängig vom individuellen Beitrag und werden solidarisch finanziert – durch Versicherte, Arbeitgeber und Zuschüsse des Bundes.
Zugangsgerechtigkeit:
Das System garantiert allen Versicherten – unabhängig von Einkommen oder sozialem Status – gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung.
Hohe Versichertenquote:
Nahezu alle Bürger:innen in Österreich sind krankenversichert.
Das 21. Jahrhundert bringt Herausforderungen mit sich. Der demografische Wandel, steigende Behandlungskosten durch den medizinischen Fortschritt und wirtschaftliche Krisen setzen die Finanzierung des Gesundheitssystems unter Druck. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Bevölkerung an die medizinische Versorgung kontinuierlich. Angesichts dieser Probleme gewinnt die private Gesundheitsvorsorge an Bedeutung.
Private Krankenversicherungen ergänzen das gesetzliche System. Sie decken Kosten ab, die nicht oder nur teilweise übernommen werden, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen. Familien profitieren von Paketen für Eltern und Kinder, Sportler:innen von Tarifen mit Unfallschutz, Reisende von weltweitem Versicherungsschutz. Für chronische Erkrankungen stehen Zusatzversicherungen zur Verfügung.
Besonders für den Fall eines Unfalls setzen viele auf eine private Absicherung, denn die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Folgekosten nur, wenn sich der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignet hat. Doch rund 80 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport.
Speziell bei schweren Unfällen ist oft zusätzliche finanzielle Unterstützung nötig – etwa für barrierefreie Umbauten oder zur Rückzahlung laufender Kredite. In solchen Fällen springt die private Unfallversicherung ein.
Fortschreitende Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Gentechnik werden das Gesundheitswesen tiefgreifend verändern.
Österreichs Gesundheitssystem hat sich in den letzten 100 Jahren grundlegend gewandelt – von einem begrenzten Schutz für wenige zu einer solidarischen Versorgung für alle.
Die Herausforderungen der Zukunft – demografischer Wandel, steigende Kosten – sind real, aber lösbar. Neue Technologien ermöglichen eine effizientere und individuellere Versorgung. Präventionsansätze helfen, die Lebensqualität zu steigern und Kosten zu senken.
Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt das Rückgrat des Systems. Die private Vorsorge gewinnt weiter an Bedeutung. Die medizinische Versorgung der Zukunft wird digitaler, präventiver und stärker auf den Einzelnen zugeschnitten sein.
Wofür müssen Menschen, die in Österreich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Zuzahlungen (Selbstbehalte) leisten?
Für jedes von einem Arzt verschriebene und in der Apotheke abgeholte Medikament muss eine Rezeptgebühr entrichtet werden
bei einem stationären Krankenhausaufenthalt fällt ein täglicher Kostenbeitrag an – allerdings nur für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
für orthopädische Schuheinlagen, Brillen, Hörgeräte, Prothese
bei Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten
Welche Leistungen müssen Versicherte komplett selbst bezahlen?
Die Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung in Spital
Ästhetische Behandlungen
Viele alternative Heilmethoden, wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie oder Craniosacraltherapie, werden von der Krankenkasse nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen übernommen.
Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder aufwendige kieferorthopädische Behandlungen