Mobilitäts-Unfallvorsorge - finanzieller Schutz für Lenker und Insassen bzw. Aufsassen.

Buchbar als Zusatzmodul zur Mobilitäts-Haftpflichtversicherung.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, dann deckt die Mobilitäts-Haftpflichtversicherung die Schäden von Unfallgegnerinnen oder Unfallgegnern und anderen Geschädigten. Nicht gedeckt sind aber in der Regel Schäden, die der Unfalllenker oder die Unfalllenkerin selbst erleidet. 

Die Mobilitäts-Unfallversorge von Wüstenrot wurde genau dafür konzipiert: Sie deckt die Kosten bei Invalidität oder Unfalltod und bietet Sofortleistung bei Schwerverletzung.

Auch für E-Bikes, Scooter und Co.
Schützt den Lenker oder die Lenkerin, wenn er oder sie zu Schaden kommt. Gilt bei Benützung aller im Vertrag versicherten Fahrzeuge.

Schützt Lenker, Insassen und Aufsassen.
Deckt die Kosten bei Invalidität oder Unfalltod und bietet Sofortleistung bei Schwerverletzung. 

Unabhängig von der Schuldfrage.
Der Versicherungsschutz ist unabhängig vom Verschulden am Verkehrsunfall.

Die Mobilitäts-Unfallvorsorge

 

Pkw/Kombi,
einspurige Kfz

Fahrräder, E-Bikes,
Segways, (E-)Scooter,
Krankenfahrstühle

 Versicherungssumme für Lenker und Insassen bzw. Aufsassen
Dauernde Invalidität€ 120.000,-
Unfalltod€ 24.000,-
Ersthilfeleistung bei Schwerverletzung€ 12.000,-
Unfallkosten€ 134.000,-
Unfallpauschale€ 2.000,-
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Mit nur wenigen Klicks zu Ihrer Mobilitätsversicherung.

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Alles, was Sie brauchen

Mit der Mobilitäts-Unfallversicherung von Österreichs großem Allfinanzdienstleister schützen Sie sich selbst und gegebenenfalls Ihre Mitfahrenden.

Bei einem Versicherungsfall mit Ihrem Pkw oder Kombi fallen Sie im Bonus-/Malussystem um drei Stufen in Richtung Malus (dadurch steigt die Prämie in der Mobilitäts-Haftpflicht).

Ein interner Freischaden bedeutet, dass im ersten Schadensfall die bisherige Stufe weiterhin für die Berechnung gilt und Ihre Prämie nicht steigt. Einen internen Freischaden erhalten Sie automatisch bei der Wahl von 20 Mio. Euro Deckungssumme in der Mobiliäts-Haftpflichtversicherung.

Ein zweiter interner Freischaden kann auf Wunsch eingeschlossen werden.

Bitte beachten Sie: Der "interne Freischaden" gilt nur bei Wüstenrot. Falls Sie einen Schaden verursachen, den "internen Freischaden" nutzen und später die Versicherung wechseln sollten, kann es passieren, dass Sie trotzdem im Nachhinein im Bonus-/Malus-System abgestuft werden. 

Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Länder der EU und darüber hinaus auf Europa im geographischen Sinn. 

Die „Große Internationale Versicherungskarte“ erweitert die örtliche Geltung auf die Staaten Israel, Tunesien, Türkei, Marokko und Aserbaidschan. In diesen Ländern ist diese Karte  ein unverzichtbares Einreisedokument. Mit dem dauerhaften Einschluss dieses Bausteins muss die Erweiterung der örtlichen Geltung im Anlassfall nicht extra beantragt werden und ist auch viel kostengünstiger.

In 4 Schritten können Sie Ihr Kraftfahrzeug bei Wüstenrot online zulassen – schneller geht’s nicht: 

  • einfach den Hinweisen folgen 
  • Ihre persönlichen Daten eingeben 
  • alle notwendigen Dokumente hochladen 
  • und innerhalb von 24 h (werktags zu den jeweiligen Geschäftszeiten) Ihr Kennzeichen abholen – in einer Wüstenrot Zulassungsstelle, die für Ihren Behördenbezirk zuständig ist. 

Die Online-Zulassung von Wüstenrot ist für Sie mit keinen Extrakosten verbunden.
Für die Zulassung und Kennzeichen fallen die in Österreich üblichen und fixierten Gebühren an:

Zulassungsgebühren und Kostenersatz

  • Zulassungsgebühr € 119,80 (inkl. späterer Änderungen und Abmeldung)
  • Kostenersatz des Versicherers € 60,80 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
  • Begutachtungsplakette € 2,30
  • Verwaltungsabgabe € 1,10 Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Scheckkartenzulassungsschein € 28,10 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)

Entgelt für Kennzeichentafeln

  • EU-Kennzeichentafeln
  • Garnitur, zweiteilig, vordere Tafel/hintere Tafel € 23,00 
  • Einzeltafel € 11,50 (Kennzeichentafeln nach § 49 Abs. 4 Z. 1 KFG 1967 retroreflektierend; GKT)
  • EU-Kennzeichentafel zweizeilig für Motorräder (MRT) € 13,00 retroreflektierend 
  • Kennzeichentafel für Motorfahrräder (MFT) € 8,50 retroreflektierend

Ihre Insassen (jene Personen, denen Sie das Mitfahren erlauben) sind mit Ihnen im Rahmen der Mobilitäts-Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Mobilitäts-Unfallvorsorge von Wüstenrot. Zu den Versicherungssummen für den berechtigten Lenker des versicherten Fahrzeugs stehen für weitere Insassen (max. 4) bzw. den Aufsassen zusätzliche Versicherungssummen zur Verfügung.

Der Abschluss einer Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot ist für Privatkundinnen und Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukundinnen und Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.

Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:

  • ab 251 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015
  • ab 450 kW
  • Gesamtgewicht über 3.500kg

Ebenso sind Versicherungsnehmer:innen unter 23 Jahren mit einem Kfz oder Motorrad über 105 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit einer Wüstenrot Beraterin oder einem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf. 


Darüber hinaus ausgeschlossene Risiken

Mobilitätsversicherung

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer:in nicht beantragt werden:

  • alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeführte Kfz
  • Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen 
  • landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
  • Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring/Landwirtschafliches Nebengewerbe
  • Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
  • Nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (Fahrräder, E-Bikes, Segways, Scooter, E-Scooter, Krankenfahrstühle), wenn diese nicht in privater Verwendung stehen
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
  • Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
  • Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern oder Antragstellerinnen 

1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer oder die jeweilige Versicherungsnehmerin angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.


Mobilitäts-Kasko

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte nicht beantragt werden:

  • Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung 
  • Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden 
  • kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art 
  • Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
  • Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
  • Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX

Mobilitäts-Unfallvorsorge

  • Kann nur mit aufrechter Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs abgeschlossen werden.
  • Kann ausschließlich für PKW, Kombi, einspurige Kraftfahrzeuge bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht sowie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 2 Punkt 22 der Straßenverkehrsordnung abgeschlossen werden. 
  • Für Firmen-Pkw kann nur die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker abgeschlossen werden, die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker + Insassen ist ausgeschlossen!
  • Für Kfz zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Mobilitäts-Unfallversicherung ausgeschlossen!

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und/oder sein:e oder ihre Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, erstreckt sich der Versicherungsumfang nicht auf die Leistungen „Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“ und „Erweiterter Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“.
  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der Mobilitätsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
  • Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern
  • Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen
  • Risiken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind
  • Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland

 

Darüber hinaus anfragepflichtige Risiken

Mobilitäts-Haftpflichtversicherung

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein Kfz oder Motorrad ab 106 kW (145 PS) beantragt wird 
  • Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10 
  • Fahrzeuge ab 450W (612 PS) 
  • Fahrzeuge ab 251 kW (342 PS), deren Erstzulassung vor 2015 liegt 
  • Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.) 
  • 4-rädrige Leicht-Kfz (Microcar) 
  • Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen 
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot 
  • Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht 
  • gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken 

Mobilitäts-Kasko

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 200.000 Euro
  • Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro
  • Wohnmobile und Wohnwagen 

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen

Ja, Ihre Kennzeichen können jederzeit bei uns hinterlegt werden. Bei einer Hinterlegung von mind. 47 Tagen zahlen Sie für diesen Zeitraum keine Versicherungsprämie. 

Wem eine Hinterlegung zu umständlich ist, kann den günstigen Wüstenrot Tarif für Motorräder ohne Beitragsrückvergütung wählen und dabei rund 30 % bei der Haftpflicht Monatsprämie sparen. Dabei bleibt das Kennzeichen dran und Sie können sich jederzeit an einem warmen Wintertag auf die Maschine setzen und losdüsen.

Wir sind für Sie da.

Kundenservice ist uns bei Wüstenrot besonders wichtig. Deshalb sind wir auch gerne persönlich für Sie da. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über jahrelange Expertise in den Bereichen Bausparen, Versicherung und Finanzierung. 

Finden Sie den passenden Berater oder die Beraterin einfach in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

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Georg Neubauer

Kundenbetreuer für Bank, Bausparkasse, Versicherung. Seit 2014.

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Roman Vorraber

Mit großem Engagement dabei: für Familie und Kunden.

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Richard Drumlic

Ihr Spezialist für Finanzierungen und Geldangelegenheiten.

Wüstenrot Online Magazin

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So kommst du mit dem Auto sicher und entspannt an

Bereit für den Sommerurlaub? Hier unser Verkehrshinweis für die sichere Autoreise.

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Wir geben dir 5 Tipps, wie du den Kraftstoffverbrauch deines Fahrzeugs senken und Geld sparen kannst.

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